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Vorschriften Wie wird Sperrmüll richtig entsorgt?

Wo Sperrmüll genau abgestellt werden darf und welche Kosten auf den Entsorger zukommen, ist oft unklar. Alle wichtigen Fragen und Antworten.

03.09.2018, 23:01

Nürnberg/Berlin (dpa) l Das Thema Sperrmüll ist umstritten: Dürfte beispielsweise der Lebensgefährte seinen Sperrmüll einfach vor die Tür stellen?

Das ist immer abhängig von den Gegebenheiten: Wer über einen Vorgarten oder eine Garageneinfahrt verfügt, darf auf diesem privaten Grund natürlich Ausgemustertes abstellen – in der Hoffnung, dass sich jemand für die Gegenstände oder Möbel interessiert. Es empfiehlt sich, einen Hinweis anzubringen, dass der Trödel mitgenommen werden darf.

Sperrmüll auf öffentlichem Grund, also etwa auf dem Gehweg, abzustellen, ist dagegen in allen Abfallsatzungen oder -gesetzen von Kommunen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit – es sei denn man hat eine Genehmigung zur Sondernutzung des Weges von seiner Kommune, wie man sie etwa auch für einen Trödelmarkt einholen müsste.Weil dafür aber meist Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben werden, falls die Genehmigung überhaupt erteilt wird, ist es im Zweifel einfacher und günstiger, den Sperrmüll zu bestellen. Den holen die Entsorgungsbetriebe in vielen Kommunen inzwischen direkt aus dem Haus.

Und das muss noch nicht einmal etwas kosten: Während beispielsweise Bürger in Nürnberg die Sperrmüllabfuhr ohne Zusatzkosten bestellen können, werden in Berlin mindestens 50 Euro fällig, wenn man die Stadtreinigung zur Abholung von Sperrmüll bestellt. Unabhängig vom Ort besteht außerdem immer die Möglichkeit, den Sperrmüll selbst zum Recycling- oder Wertstoffhof zu fahren. Die Abgabe für Privatleute ist dort in aller Regel kostenlos.