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Urteil Privatchats meist verboten

„Soll ich was zum Essen mitbringen?“ Solche Nachrichten hat fast jeder schon vom Arbeitsplatz verschickt. Erlaubt ist das aber nicht.

05.09.2017, 23:01

Augsburg (dpa) l Keiner darf es und fast jeder macht es: Private Telefonate und E-Mails vom Arbeitsplatz aus sind meistens nicht erlaubt, in vielen Betrieben aber trotzdem üblich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte deshalb am Dienstag klar: Private Nutzung bleibt weiterhin verboten, darf aber nicht grundsätzlich überwacht werden. Geklagt hatte ein Rumäne, der wegen privater Chats entlassen worden war.

Darf ich am Arbeitsplatz privat kommunizieren?
Meistens nicht. „Ob ich am Arbeitsplatz privat kommunizieren darf, hängt immer vom Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers und entsprechenden Betriebsvereinbarungen ab“, erläutert Norbert Geyer, Anwalt für IT-Recht in einer Kanzlei in Augsburg. „Wenn da nichts geregelt ist, ist erstmal alles untersagt.“

Spielt es eine Rolle, ob ich mein eigenes Smartphone oder das Diensthandy verwende?
Zunächst nicht – verboten ist meistens beides. Denn auch am eigenen Gerät geht private Kommunikation ja auf Kosten der Arbeitszeit. Wer dafür aber auch noch Geräte oder zum Beispiel das WLAN und den Internetanschluss der Firma nutzt, begeht einen weiteren Verstoß: Das seien Betriebsmittel, erklärt Geyer – und damit dürften sie auch nur für betriebliche Zwecke genutzt werden.

Was ist, wenn ich es trotzdem tue?
Das kann theoretisch ernsthafte Konsequenzen haben, bis hin zur Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß schließlich bis zur Kündigung. „In der Regel sollte vorher erst eine Aufforderung des Arbeitgebers erfolgen, das unerwünschte Verhalten zu unterlassen“, sagt Geyer. Arbeitsrechtliche Sanktionen seien aber definitiv zulässig.

Bei mir im Büro machen das aber alle. Ist es dann erlaubt?
Gut möglich. Weiß der Arbeitgeber von einem Verstoß und tut er nichts dagegen, greift die sogenannte betriebliche Übung. Durch sein Nichtstun hat der Chef die private Kommunikation dann quasi erlaubt – arbeitsrechtliche Konsequenzen darf sie jetzt nicht mehr haben. Bis es soweit ist, muss aber etwas Zeit vergehen: „Ausreichend sind etwa zwei bis drei Jahre fortlaufende Duldung“, sagt IT-Fachmann Geyer.

Darf der Arbeitgeber kontrollieren, ob ich privat kommuniziere?
Er muss es sogar, wenn er die betriebliche Übung verhindern will. Hat er mehrere Jahre lang die private Kommunikation geguldet, muss der Arbeitgeber prüfen, ob sich seine Mitarbeiter an das Verbot privater Kommunikation halten. Ein Grund dafür ist womöglich nicht nur die Angst vor verschwendeter Arbeitszeit, erklärt Geyer. Darf ein Mitarbeiter die berufliche E-Mail-Adresse zum Beispiel auch privat nutzen, gilt das Unternehmen nämlich als Telekommunikationsanbieter – mit allen rechtlichen Pflichten. Das betrifft dann zum Beispiel auch das Fernmeldegeheimnis. Das wollen die meisten Arbeitgeber vermeiden.

Also darf der Chef meine privaten E-Mails lesen?
Höchstens bei privaten Nachrichten auf dem beruflichen Account, so Geyer. Ansonsten gibt es strenge Regeln für die Überwachung – und immer wieder Streit um die Details. Ob jemand betriebliche Mittel privat nutzt, darf der Arbeitgeber zum Beispiel nur stichprobenartig kontrollieren. Die Inhalte gehen ihn dabei nichts an. Das schützt vor allem solche Mitarbeiter, die an ihrem eigenen Gerät privat kommunizieren: „Das wird nur durch Zufallsfunde aufdeckbar sein“, sagt Geyer. Videoüberwachung wäre hier zum Beispiel nicht erlaubt.