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Lärm Wieviel Silvesterparty ist drin?

Die Silvester-Party ist kurz nach Mitternacht in vollem Gange. Was Gastgeber beim Feiern und Böllern zum Jahreswechsel dürfen.

26.12.2019, 23:01

Bonn/Berlin (dpa) l Gemeinsam mit Freunden oder der Familie das alte Jahr ausklingen lassen und das neue mit prächtigem Feuerwerk begrüßen? Na klar! Aber wer daheim feiert, sollte ein paar Dinge beachten, damit die Stimmung der Nachbarn nicht kippt.

Das Ernüchternde gleich vorneweg: „Das Gesetz macht keine Ausnahme für bestimmte Anlässe, zum Beispiel Weihnachten oder Silvester“, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein. Die Nachtruhe gilt so wie im Rest des Jahres – und das ist weit vor Mitternacht. Allerdings setzen Gerichte nach Bartels Erfahrung für Lärm an diesen Feierhöhepunkten eine höhere Toleranzgrenze an.

Wann Nachtruhe ist, legt jedes Bundesland selbst fest. Üblich ist, dass es von 22.00 bis 6.00 Uhr im Haus und für die Nachbarn ruhig sein soll, erklärt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum in Bonn. „Nachtruhe bedeutet, dass außerhalb der Wohnung Geräusche, die dort drinnen gemacht werden, nicht besonders störend wahrgenommen werden.“ Eine feste Dezibel-Grenze gibt es aber nicht. Für Mietwohnungen können Vermieter und Mieter auch andere Ruhezeiten vereinbaren.

Am 31. Dezember kommt noch etwas hinzu: „An Silvester ist es ja typischerweise nicht ganz ruhig. Wenn die Geräuschkulisse im Wohnviertel insgesamt stark ist, darf auch die Party nebenan steigen“, sagt Uertz. „Wenn in der direkten Umgebung sowieso sehr viel los ist, stört mein Partylärm nicht besonders.“

Eine Pflicht, die Nachbarn vorab zu informieren, gibt es nicht. Die Ankündigung hat zudem keine rechtliche Wirkung: „Auch wenn man die Feier ankündigt, hat man keinen Freifahrtschein für Lärm bis in die Morgenstunden. Die Nachbarn können trotzdem um 22.00 Uhr klingeln und bitten, die Bässe runterzudrehen“, erklärt Uertz.

Trotzdem: „Es ist allgemein gängig, dass man seine Nachbarn informiert und um Verständnis bittet. Dann können sie sich seelisch schon darauf einstellen“, rät die Expertin. „Je nach Verhältnis kann man sie auch zur Feier einladen – selbst wenn man weiß, dass sie nicht kommen.“ Mancher zeige sich dann toleranter.

Vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr und bis 1. Januar um 24.00 Uhr darf es knallen: Auch ohne besondere Erlaubnis dürfen Volljährige dann Feuerwerkskörper zünden. Regional kann das Abbrennen aber auch auf wenige Stunden beschränkt werden. Manche Städte verbieten Feuerwerk und Böller zudem in bestimmten Bereichen. Feiernde informieren sich deshalb am besten über die Beschränkungen vor Ort.

Was aber klar ist: Böllern innerhalb von Gebäuden ist zu gefährlich. Auch auf Balkon und Terrasse ist zu wenig Platz, und Raketen könnten sich verirren, warnt Bartels vom Berliner Mieterverein.