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Berechtigungsschein für die Nutzung der "Tafel" Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden

Von Gudrun Oelze 21.12.2009, 11:29

Rund um die Feiertage stehen in den meisten Familien in Deutschland wieder Lebensmittel und Leckereien im Überfluss auf dem Tisch. Während die einen genussvoll an festlich gedeckten Tafeln speisen, müssen viele aber auch Tafeln ganz anderer Art aufsuchen.
Denn nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot, so der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. Der 1995 gegründete Verein verbindet und unterstützt rund 800 lokale Tafeln in ganz Deutschland.
Als gemeinnützige Organisationen versorgen sie den Angaben ihres Bundesverbandes zufolge regelmäßig rund eine Million bedürftige Personen mit Lebensmitteln – ein Viertel davon Kinder und Jugendliche. Die Verteilung von Lebensmitteln kann auch Fehl-, Mangel- und Unterernährung vorbeugen, denn wenn das Geld knapp wird, sparen viele beim täglichen Essen – zu Lasten ihrer Gesundheit.
Damit die Hilfe auch da ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, lassen sich die Tafeln die Bedürftigkeit ihrer Kunden durch offizielle Dokumente nachweisen, informiert der Bundesverband auf seiner Homepage. Bedürftig sind für die Tafeln alle Menschen, die nur über wenig Geld im Monat verfügen, zum Beispiel, weil sie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen oder eine nur kleine Rente haben.
Senioren in Calbe haben aber auch bei einer Mini-Rente keinen Anspruch auf Teilhabe an der dortigen Tafel, hörten wir, und fragten in der Saalestadt nach. Dort ist das Ordnungsamt seit Gründung der Calbenser Tafel auf Initiative der Stadt Calbe verantwortlich für das Ausstellen der Berechtigungskarten.
"Natürlich ist uns bekannt, welchen Zweck die Tafeln in unserem Land verfolgen", versichert Amtsleiter Rainer Schulze, und dass man sich bemühe, diesem Anspruch gerecht zu werden.
"Wenn ich aber etwas an Bedürftige verteile, muss ich Kriterien haben, um die Bedürftigkeit festzustellen." Dazu wurden Erfahrungen des vorherigen Trägers der Tafel in Calbe, der seinerzeit bereits in Staßfurt eine Tafel betrieben hat, übernommen. Danach bekommen Calbenser Bürger einen Bezugsschein oder Berechtigungsschein für die Calbenser Tafel ausgestellt, wenn sie einen Sozialhilfebescheid, einen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder einen Bescheid über den Bezug von Grundsicherung im Alter vorlegen. In solchen Fällen können auch für Rentner die sogenannten "grünen Karten" befristet für die Dauer von drei Monaten ausgestellt werden.
Ist die Rente jedoch etwas üppiger als die rechnerische Höhe der Grundsicherung, besteht nach diesen Kriterien kein Anspruch auf einen Berechtigungsschein.