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Unterstützung zur Wiedereingliederung Übernahme der Fahrtkosten auch bei Mitfahrgelegenheit

Von Gudrun Oelze 13.11.2008, 10:37

Nach fünf Jahren Arbeit und Wohnen im Ausland zog es Yvonne Röker wieder nach Deutschland. Zunächst versuchte sie, in Berlin Fuß zu fassen, merkte aber nach Ablauf des Erziehungsurlaubs schnell, dass die als alleinerziehende Mutter auf dem Arbeitsmarkt nicht sonderlich gefragt war. So lebte sie seit der Geburt ihres Sohnes 2005 von Hartz IV.

"Ich bin aber nicht der Typ, der auf Dauer tatenlos zu Hause bleiben kann", begründete sie ihren Entschluss, in die Nähe ihrer Mutter nach Sachsen-Anhalt umzuziehen, die bei der Versorgung des Kindes gern helfen wollte.

"Im März 2008 war es dann soweit: Mit Erlaubnis des Jobcenters in Berlin und der KoBa Wernigerode zog ich zu meiner Familie nach Benneckenstein, wo ich unverzüglich begann, mich um Arbeit zu bemühen", schrieb die junge Frau. Bald schon bekam sie einen 400-Euro-Job als Putzfrau in einem Hotel. "Besser als nichts", dachte sie, bemühte sich aber weiterhin um eine Festanstellung. Auf gut Glück bewarb sie sich – und hatte Glück. Der neue Job ist zwar 80 Kilometer vom Wohnort entfernt, aber es sollte ja Hilfen der KoBa für die Wiedereingliederung geben. Das sollte kein Problem sein, hatte ein dortiger Mitarbeiter gemeint.

Ein Problem wurde es für Yvonne Röker dann aber doch. Alle ihre Anträge auf Hilfen, die ihr zuvor mündlich angeboten worden waren, wurden abgelehnt. "Die Arbeit macht mir sehr viel Spaß und mein Sohn fühlt sich in der Kita und bei Oma sehr wohl", teilte sie mit. Weil aber ihre Anträge für Fahrgeld, Bekleidungskosten und ein Darlehen für den Führerschein nicht befürwortet wurden, sah sie für sich "bald gar keine andere Wahl mehr, als wieder zu Harz IV zurückzukehren".

Kein Darlehen

Das braucht sie aber doch nicht. Kosten für Arbeitskleidung bis auf das nötige Schuhwerk, wofür nach den Arbeitsschutzbestimmungen der Betrieb zuständig ist, wurden von der KoBa nach Vorlage von Belegen erstattet. Schwieriger war es mit der Fahrkostenbeihilfe, da Frau Röker als Mitfahrerin bei einem Nachbarn zur Arbeit kommt, also kein öffentliches Verkehrsmittel oder eigenes Fahrzeug nutzt. Nachdem die Mitfahrgelegenheit geprüft war, klärte die KoBa in diesem Fall intern die Gewährung der Fahrtkosten. Nur das Darlehen zum Erwerb eines Führerscheins gab es von der KoBa nicht. Eine grundlegende Führerscheinabsolvierung Klasse B sei nicht Aufgabe des Trägers der Grundsicherung, teilte man uns mit. Frau Röker könne von ihrem jetzigen Einkommen eine Ratenzahlung mit einer Fahrschule vereinbaren.

Jedoch sei die KoBa stets bemüht gewesen, Frau Röker im Rahmen des gesetzlich Zulässigen finanziell zu unterstützen, wurde versichert. Die Besonderheiten des Falles erforderten aber umfangreichere Prüfungen. Nach Zuarbeiten der Antragstellerin erfolgten die Reaktionen der Agentur stets zeitnah und letztlich sei kein Antrag abgelehnt worden, heißt es in der KoBa-Stellungnahme.

"Ja, die Fahrtkosten habe ich inzwischen bekommen und auch einen Zuschuss zu meinen Arbeitssachen. Eine ursprünglich von der KoBa geforderte Rückzahlung wurde korrigiert. Mit etwas Glück und dank ihrer Hilfe sollte ich schon bald nicht mehr von den Behörden abhängig sein", teilte die junge Frau aus Benneckenstein unserer Redaktion mit.