1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Beim Arbeitgeber Kirche gelten viele Sonderregeln

Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatzurteil Beim Arbeitgeber Kirche gelten viele Sonderregeln

27.04.2013, 01:13

Heidelberg (dpa) l Als protestantische Erzieherin aus der Kirche austreten? Als Arzt in einem katholischen Krankenhaus die Scheidung einreichen? Arbeitnehmer, die bei der Kirche angestellt sind, können damit Probleme bekommen. Das musste nun auch ein Sonderpädagoge feststellen, der bei einem Caritas-Zentrum arbeitete. Er trat nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle aus der Kirche aus. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber. Zu Recht, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht. Der Austritt sei ein schwerer Loyalitätsverstoß. Doch welche Sonderregelungen gelten noch?

Bewerbungsgespräch: Normalerweise sind Fragen nach der Konfessionszugehörigkeit in Bewerbungsgesprächen tabu. Bei kirchlichen Arbeitgebern ist das anders. "Hier sind tendenzbezogene Fragen zulässig", erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Ein evangelischer Kindergarten dürfe verlangen, dass die Erzieherin der evangelischen Kirche angehört. Allerdings werde in der Regel unterschieden, wie unmittelbar der Arbeitnehmer im Job mit der Religionsausübung zu tun hat. "Bei einem Pfarrer, einer Erzieherin oder Religionslehrerin ist die Kirchenzugehörigkeit meist Voraussetzung", so Eckert.

Kündigungsgründe: Kurz vor dem Bewerbungsgespräch in die Kirche eintreten und danach schnell wieder raus? Auch dann kann der Arbeitnehmer Probleme bekommen, erklärt Eckert. "Bei Pfarrern, Erziehern oder Religionslehrern ist ein Kirchenaustritt durchaus ein Kündigungsgrund", so der Arbeitsrechtler. Auch eine Scheidung oder eine zweite Heirat können Schwierigkeiten machen.

Öffentliche Äußerungen: "Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber eine besondere Treueverpflichtung", erklärt Eckert. In Tendenzbetrieben gehe diese noch etwas weiter: "Zum Beispiel darf keine katholische Erzieherin dazu aufrufen, zum Islam zu konvertieren."

Streitfälle: Bei kirchlichen Arbeitgebern gibt es keine Betriebsräte, an die sich Mitarbeiter bei Problemen wenden können. Lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung existiert. Diese hat jedoch nicht dieselben Rechte wie ein Betriebsrat.

Arbeitszeiten: Wer bei der Kirche arbeitet, hat mehr Feiertage? "Ganz im Gegenteil", sagt Eckert. In einigen Berufen sind Sonn- und Feiertage reguläre Arbeitstage.