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Ticket-Versprechen nicht gehalten Bank muss Kunden entschädigen

07.12.2010, 04:16

München (dpa). Eine Bank, die ihrem Kunden Karten für die Fußball-WM 2006 zugesichert, aber nicht besorgt hat, muss nur Schadenersatz für die niedrigste Ticketkategorie zahlen. Dies hat das Amtsgericht München in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 213 C 214/10).

Kläger war ein Mann, der 2002 bei einer Bank einen Sparplan abgeschlossen hatte. Die Bank garantierte allen Sparern, die diesen Plan abschlossen, zwei Karten für ein Vorrundenspiel der deutschen Mannschaft oder für das Achtel-, Viertel- oder Halbfinale bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Die Karten unterschiedlicher Kategorien sollten unter den Sparern verlost werden.

Die Bank konnte die versprochenen Tickets jedoch nicht besorgen. Sie bot dem Kunden stattdessen unterschiedliche Gutschriften, die der Mann aber ablehnte. Der Kläger forderte 1000 Euro – seiner Ansicht nach der Gegenwert der Karten.

Die Bank jedoch war der Auffassung, als Schadenersatz könne er nur 35 Euro pro Ticket verlangen. Soviel kostete eine Karte der untersten Kategorie. Die Richterin gab der Bank Recht: Zwar müsse das Geldinstitut Schadenersatz leisten. Dabei sei aber von dem Wert für Karten der niedrigsten Kategorie auszugehen. Ein Anspruch auf höherwertige Karten habe nie bestanden, der Kunde habe lediglich die Chance darauf gehabt, so die Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.