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Heute anrufen Schutz für Hinterbliebene

07.12.2010, 04:15

Magdeburg (rgm). Der Tod des Partners oder eines Elternteils ist ein schwerer Schicksalsschlag. Neben der Tatsache, auf den geliebten Menschen für immer verzichten zu müssen, kommen Veränderungen finanzieller Art hinzu. Von der Deutschen Rentenversicherung gibt es die Witwen- oder Witwerrenten. Und es gibt die Möglichkeit, privat vorzusorgen, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung ist dann sinnvoll, wenn es nur einen Verdiener in der Familie gibt oder ein hoher Kredit aufgenommen wurde.

Zum Thema stellen sich viele Fragen: Was unterscheidet die kleine von der großen Witwenrente? Wann beginnt der Versicherungsschutz einer Lebensversicherung? Wie erfolgt die Anrechnung der eigenen Einkünfte auf die Witwenrente? Wie hoch sind die Freibeträge? Was ist das Sterbevierteljahr? Kann man Riester- und Rürup-Renten mit Hinterbliebenenschutz kombinieren? Welche Absicherungen gibt es bei betrieblicher Altersversorgung? Wie können sich Partner gegenseitig privat für den Todesfall absichern? Welche Ansprüche haben geschiedene Partner? Gehört eine Kapital-Lebensversicherung zum Erbe? Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Auskunft zu gesetzlicher und privater Vorsorge für Hinterbliebene geben heute beim Telefonforum Thomas Lippold vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung. Sie erreichen die Experten heute von 10 bis 12 Uhr unter Telefon (0391)532970.