1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Hauptsache, der Abstand stimmt

Nachbarschaftsrecht Hauptsache, der Abstand stimmt

28.05.2014, 01:22

Magdeburg | Beim Volksstimme-Telefonforum zum Thema Nachbarschaftsrecht waren die beiden Magdeburger Rechtsanwälte sowie der Vertreter der Schiedsleute pausenlos am Hörer. Kerstin Singer hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Ich kann nachts nicht mehr schlafen, weil auf dem Nachbargrundstück die Frösche so laut quaken. Der Teich steht etwa 15 Meter von meinem Schlafzimmer entfernt. Es sind bestimmt 20 bis 30 Frösche. Kann ich verlangen, dass der Nachbar die Tiere wegbringt?
Ja, denn der Lärm ist eine erhebliche Beeinträchtigung für Sie. Das sind zu viele Frösche, dagegen muss Ihr Nachbar etwas tun. Wenn das Gespräch mit Ihrem Nachbarn nicht hilft, dann stellen Sie einen Antrag auf Durchführen eines Schlichtungsverfahrens bei Ihrer Kommune. Dort werden Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn zum Gespräch eingeladen. Findet dann auch keine Einigung statt, bekommen Sie eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und können vor Gericht klagen.

Warum sollte ich zuerst zur Schlichtungsstelle gehen und nicht zum Gericht?
Sie dürfen in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten erst vor Gericht klagen, wenn eine außergerichtliche Schlichtung gescheitert ist. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem können Sie sich vor oder während des Schlichtungsverfahrens bereits von einem Anwalt beraten lassen. Die Schlichtung bei einer anerkannten Stelle kostet an sich 25 Euro. Kommt eine Einigung zustande, erhöht sich die Gebühr auf 50 Euro, in komplizierten Fällen können es auch 75 Euro werden. Die Kosten trägt der Antragsteller.

Darf der Nachbar ein Rankgitter an die Wand meiner Garage anbringen?
Nein, die Wand gehört Ihnen. Der Nachbar darf die Wand nicht ohne Ihr Einverständnis in seiner Wunschfarbe streichen oder mit einem Rankgitter versehen. Tut er das trotzdem, dann fordern Sie ihn schriftlich auf, das zu entfernen und setzen Sie eine Frist. Allerdings haben Sie auch die Pflicht, die Wand instand zu setzen. Für solche Zwecke dürfen Sie oder Handwerker auch das Nachbargrundstück betreten.

Mein Nachbar möchte an meine Grundstücksgrenze eine Garage bauen. Darf er das ohne mein Einverständnis?
Ja, die Grenzbebauung mit einer Garage oder Carport ist grundsätzlich zulässig, außer es verbietet sich durch den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Meist ist dafür auch keine Baugenehmigung nötig, es sei denn, es ist eine sehr große Garage. Die Maximalgröße ist in der Landesbauordnung festgelegt.

Vom Nachbargrundstück wuchern Zweige über die Mauer zu mir. Muss ich das dulden?
Nein, das müssen Sie nicht tolerieren. Reden Sie mit dem Nachbarn, wenn das nicht hilft, dann fordern Sie ihn schriftlich dazu auf und setzen Sie eine Frist. Reagiert er nicht, dürfen Sie den Überwuchs selbst abschneiden. Allerdings dürfen Sie die Pflanze dadurch nicht kaputt machen.

Die Tannen auf dem Nachbargrundstück sind inzwischen 15 Meter hoch und beschatten mein Haus. Habe ich ein Recht darauf, dass die Bäume gefällt werden?
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Bäume beseitigt werden, wenn sie näher als drei Meter zu Ihrer Grundstücksgrenze stehen. Das hängt jedoch davon ab, wie viel Zeit bereits vergangen ist. Wenn Sie mehr als fünf Jahre nichts dagegen getan haben, gilt die Verwirkungsfrist. Das heißt, die Tannen müssen nur auf die Maße der letzten Frist eingekürzt werden. Gegebenenfalls besteht dann nur noch Anspruch auf einen Rückschnitt auf zehn Meter. Haben Sie sogar zehn Jahre oder mehr nichts dagegen unternommen, muss der Nachbar die Bäume gar nicht zurückschneiden.

Das örtliche Freibad macht donnerstags bis sonntags Partys, die bis in die Morgenstunden dauern. Eine Beschwerde bei der Gemeinde war erfolglos. Diese hatte die Veranstaltungen genehmigt. Muss ich damit leben?
Nein, Lärmbelästigungen in diesem Ausmaß müssen Sie nicht akzeptieren. Die Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Rufen Sie die Polizei, wenn es auch nach Mitternacht noch laut bleibt, damit das Ausmaß des Lärms protokolliert wird. Legen Sie das noch einmal der Gemeinde vor. Passiert dann nichts, schalten Sie einen Anwalt ein.

Der Nachbar hat auf ein Stallgebäude einen Schornstein gesetzt und heizt dort regelmäßig. Der Rauch zieht auf unser Grundstück, wir können den Garten kaum benutzen. Der Schornsteinfeger hat die Heizanlage allerdings abgenommen. Was kann ich jetzt tun?
Es ist unzulässig, den Schornstein so zu montieren, dass der Rauch auf das Nachbargrundstück zieht. Der Schlot muss dann höher gesetzt werden, hilft das auch nicht, gibt es auch andere technische Möglichkeiten. Ob der Schornsteinfeger die Anlage abgenommen hat oder nicht, ist nachbarschaftsrechtlich unerheblich. Grundsätzlich dürfen kein Schmutz oder Rauch zu den Nachbarn hinüberziehen.

An der Grenze zu meinem Grundstück steht ein Komposthaufen, der stinkt, weil der Nachbar seinen Kaninchenmist darauf wirft. Darf er das?
Grundsätzlich darf ein Komposthaufen direkt an der Grundstücksgrenze stehen, allerdings darf dann keine Geruchsbelästigung dadurch für Sie entstehen.

Wir haben zu beiden Seiten einen Zaun zu den Nachbarn. Ist es richtig, dass wir nur für den linken Zaun zuständig sind?
Nein, leider hält sich das Gerücht hartnäckig, dass der eine Nachbar nur für den rechten oder linken Zaun zuständig sein soll. Wenn der Zaun direkt auf der Grenze steht, dann müssen sich die Nachbarn die Kosten dafür je zur Hälfte teilen. Steht der Zaun nur an der Grenze, ist der jeweilige Grundstücksbesitzer zuständig.

Die Mieter unter uns rauchen alle halbe Stunde auf dem Balkon. Der Qualm zieht zu uns hoch, wir wollen dort gar nicht mehr sitzen. Unsere Beschwerde war bislang erfolglos.
Das ist ein Mietmangel, weil Sie Ihren Balkon nicht nutzen können. Schreiben Sie erst einmal auf, wann genau geraucht wurde. Gehen Sie mit dem Protokoll zu Ihrem Vermieter. Unternimmt der nichts, haben Sie einen Mietminderungsanspruch und können auch die Mangelbeseitigung vor Gericht durchsetzen.

Darf unser Nachbar seine Pferdewiese zu jeder Zeit mit dem Trecker mähen? Oft geht das bis Mitternacht und ist sehr laut.
In jeder Kommune gibt es Regelungen, wann der Rasen gemäht werden darf. In der Regel ist abends ab 19 oder 20 Uhr Schluss, manchmal gibt es auch über Mittag Ruhezeiten.