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So klappt es mit dem Sabbatical Auszeit vom Job

03.01.2015, 01:15
Wer sich einen Nasenbeinbruch bei einem Nickerchen auf der Arbeit zuzieht, der kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall geltend machen. Ausschlaggebend ist der Grund der Müdigkeit, erklärten die Richter. Foto: Armin Weigel
Wer sich einen Nasenbeinbruch bei einem Nickerchen auf der Arbeit zuzieht, der kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall geltend machen. Ausschlaggebend ist der Grund der Müdigkeit, erklärten die Richter. Foto: Armin Weigel dpa

Frankfurt/Main (dpa) l Arbeitnehmer, die ihren Job für eine Weile hinter sich lassen wollen, um ihren Lebenstraum zu verwirklichen - das sind die Kunden von Daniela Scholl. "Jeder ist unterschiedlich gestrickt, deswegen kommen für ein Sabbatical auch ganz unterschiedliche Modelle infrage", sagt die Begründerin der Auszeitagentur in Frankfurt am Main.

"Sabbaticals sind häufiger in großen Unternehmen üblich, dort ist die Personaldecke etwas dicker", sagt Alexander Böhne, verantwortlich für betriebliche Personalpolitik bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. "Wenn jemand für zwei, drei Monate ausfällt, macht sich das in einem kleinen Unternehmen sofort bemerkbar."

Hilfreich sei deshalb, sich in die Situation des Chefs hineinzuversetzen, rät Scholl. "Wer für seine Auszeit bereits eine Vertretung präsentieren kann, hat die erste Hürde genommen." Eine kurze Auszeit lasse sich oft durch aufgesparten Resturlaub realisieren: "Die wenigsten wollen ein ganzes Jahr raus, meist geht es um drei bis sechs Monate." Erst wenn es mehr sein soll, müssen andere Lösungen her.

Unbezahlter Urlaub: "Der einfachste Weg zum Sabbatical ist, unbezahlten Urlaub zu nehmen", sagt Jörg Wiedemuth, Bereichsleiter für tarifpolitische Grundsatzfragen bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Das sei bei weitem das häufigste Sabbatical-Modell, bestätigt Scholl. "Wer unbezahlt Urlaub macht, muss sich allerdings freiwillig krankenversichern", warnt sie. Von der Rentenversicherung und anderen Sozialabgaben können sich Arbeitnehmer befristet freistellen lassen.

Zeitwertkonten: "Als Gewerkschaft bevorzugen wir das Modell eines Lebensarbeitszeitkontos, auf dem Überstunden oder Entgeltzahlungen angespart werden", sagt Wiedemuth. Darauf wird beispielsweise das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eingezahlt. Später kann das Guthaben für arbeitsfreie Zeiten ohne Einkommensverluste genutzt werden: "So ein insolvenzgeschütztes Zeitwertkonto ist steuerlich günstiger als ein Jahr voll und ein Jahr gar nicht bezahlt zu werden."

"Ursprünglich war diese Regelung für den Vorruhestand gedacht", sagt Scholl. Aber sie lasse sich auch für ein Sabbatical nutzen. Es gebe aber keinen Rechtsanspruch auf ein Zeitwertkonto, erklärt Wiedemuth. Getroffen werden entsprechende Absprachen meist auf Betriebsebene.

Teilzeit: Teilzeitarbeit kann eine Lösung sein: Wer einen Vertrag über eine 30-Stunden-Woche hat, kann theoretisch auch 40 Stunden in der Woche arbeiten - und die freie Zeit am Stück nehmen. "Ein Arbeitgeber darf den Antrag eines Mitarbeiters auf Teilzeit nicht unbegründet ablehnen", sagt Wiedemuth.

Bildungsurlaub: "Ein Sabbatical lässt sich auch zur Weiterbildung nutzen, beispielsweise um einen Abschluss nachzuholen oder zu promovieren", sagt Böhne. Dafür könne mit dem Betrieb eine unbezahlte Auszeit vereinbart werden. "Der Vorteil dabei ist, dass sich die Beschäftigten beruflich weiterentwickeln können und das Unternehmen bei der Rückkehr davon profitiert." Zum Teil wird die Fortbildung sogar finanziell gefördert.