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Bioprodukte als Alternative Süßigkeiten mit künstlichen Farbstoffen sind riskant

Von Kennzeichnungspflicht 17.12.2009, 04:52

Magdeburg ( rgm ). Ob Süßwaren oder Backdekor, Zuckerstreusel oder Desserts – ein Großteil von bunten Süßwaren enthält immer noch gesundheitlich umstrittene Farbstoffe. Beim vorweihnachtlichen Einkauf sollten die Zutatenlisten deshalb kritisch geprüft werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, nur Lebensmittel zu kaufen, die mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbt sind, wie dies bei Bioprodukten üblich ist.

Die Farbstoffe Chinolingelb ( E 104 ) und Azofarbstoffe können bei entsprechend veranlagten Menschen Pseudoallergien wie Nesselsucht, Asthma oder Hautirritationen auslösen. Dazu zählen Tartrazin ( E 102 ), Gelborange ( E 110 ), Azorubin ( E 122 ), Cochenillerot ( E 124 a ) und Allurarot ( E 129 ). Für einige wurden im Rahmen einer Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( EFSA ) die zulässigen täglichen Aufnahmemengen herabgesetzt, für Chinolingelb beispielsweise, weil sich die Substanz im Tierversuch negativ auf die Fortpflanzung auswirkte.

Schon lange werden außerdem mögliche Zusammenhänge zwischen Azofarbstoffen und Hyperaktivität bei Kindern diskutiert. Deshalb müssen Lebensmittel, die diese Zusatzstoffe enthalten, ab Sommer 2010 vorsorglich den Hinweis " kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen " auf dem Etikett haben.

Die EFSA konnte zwar anhand der ihr vorliegenden wissenschaftlichen Studien keine ausreichenden Beweise dafür liefern, aber auch wegen der oben genannten Probleme mit diesen Farbstoffen sollte man laut Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nicht auf den letzten Beweis warten, sondern Azofarbstoffe und Chinolingelb aus Lebensmitteln verbannen.

Wer beim Einkauf von bunten Weihnachtssüßigkeiten oder Backdekor diese fragwürdigen Farbstoffe meiden will, sollte also die Zutatenlisten genau prüfen und mit Fruchtund Pflanzenkonzentraten gefärbte Alternativen wählen. Hier steigt das Angebot, denn so mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Ganz sicher geht man bei Bioprodukten, die dürfen diese künstlichen Farbstoffe generell nicht enthalten.