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Eigentumswohnung Bauzeichnungen falsch: Erklärung ändern?

22.12.2009, 04:52

richtet und das Eigentum auf alle Käufer umgeschrieben, bedarf es einer Nachtragsurkunde, bei der alle unterzeichnen.

Die Teilungserklärung kann auch durch

Formulie-

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Die zum Grundbuch seinerzeit eingereichte Teilungserklärung enthält Bauzeichnungen, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Die Gesamtanlage wurde abweichend errichtet. In den Kaufverträgen wurde dies korrigiert. Muss die Teilungserklärung geändert werden, oder kann auch der Kaufvertrag Grundlage für die Eintragung im Grundbuch sein ?

Es antwortet Notar Klaus Mohnhaupt : Die Frage kann man so absolut gar nicht beantworten, weil es auf den Umfang der abweichenden Bauausführung ankommt. Bei geringfügigen Abweichungen genügt eine Planberichtigung und ein Antrag an das Grundbuch. Sind die Räume innerhalb einer oder mehrerer Wohnungen anders aufgeteilt, jedoch die Außenmaße der jeweiligen Wohnung unverändert, ist die Aufteilung voll wirksam.

Bei einer wesentlichen Änderung gegenüber den Plänen muss die Teilungserklärung geändert werden.

Dabei müssen sämtliche Eigentümer mitwirken. Ist das Haus also vor Jahren erentsprechende rungen in den Kaufverträgen geändert worden sein. Wichtig ist jedoch, dass Inhaltsänderungen der Teilungserklärung im Grundbuch berichtigend vermerkt werden. Nur der Inhalt des Grundbuchs, also auch das, worauf mit der Eintragung Bezug genommen wird, genießt den guten Glauben für die Zukunft und bindet auch künftige Eigentümer.

Ist eine solche Bindung noch nicht entstanden, weil das Grundbuch nicht den aktuellen Stand wiedergibt, kann in der Zukunft Streit entstehen. Für jede Inhaltsänderung und damit für jeden Grundbuchantrag benötigen Sie die Mitwirkung des Notars.