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AU wird in Hauptuntersuchung integriert Abgas-Plakette entfällt ab 2010 ersatzlos

15.12.2009, 04:52

Stuttgart ( rgm ). Die Abgasuntersuchung ( AU ) an Fahrzeugen hat durch die mehrfach verschärfte Abgasgesetzgebung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ab 1. Januar 2010 ist die " Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems " – wie sie in Zukunft heißt – ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wird in die Hauptuntersuchung ( HU ) integriert. Nur wenn das Fahrzeug auch die Untersuchung der Abgase besteht, erhält es künftig die HUPlakette auf dem Kennzeichen. Die alte AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Bei der Hauptuntersuchung untersucht der Prüfingenieur auch die Abgase – es sei denn, ihm wird der Prüfnachweis einer anerkannten AU-Werkstatt vorgelegt. Die Untersuchung der Abgase darf maximal einen Monat vor dem auf der HUPlakette angegebenen Monat vorgenommen worden sein.

Die alte AU-Plakette wird nach bestandener HU vom Prüfingenieur entfernt. Kratzspuren oder Klebereste können mit einer Reparaturplakette abgedeckt werden.

Für den neuen Prüfnachweis der Abgase besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeughalter. Die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HUBericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.