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Coronavirus Leitfaden für die Reiseplanung 2021

2021 wieder richtig Urlaub machen! Diese Hoffnung haben viele, doch noch ist da Corona. Wie jetzt schon planen?

21.11.2020, 15:27

Wilhelmshaven (dpa) l Das Fernweh ist bei vielen Reisenden groß. Im kommenden Sommer, so die Hoffnung, könnte Urlaub wieder in vollen Zügen möglich sein. Doch noch überlagern die Risiken der Pandemie die Vorfreude – und machen die Planung schwierig.

Unter welchen Umständen werden Reisen nächstes Jahr möglich sein?

Das lässt sich seriös nicht sagen. „Sicher ist, dass nichts sicher ist“, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW.

Kann ich jetzt schon buchen oder sollte ich abwarten

Das ist eine Frage der persönlichen Lebensumstände und der eigenen Risikoneigung. „Familien, die auf die Schulferien angewiesen sind, werden eher dazu neigen, langfristig zu planen und somit frühzeitiger zu buchen“, sagt Wagner. „Wer flexibler ist, wird noch länger abwarten und dann entscheiden.“ Prof. Torsten Kirstges, Tourismusexperte von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven, rät, günstige Frühbucherangebote zu nutzen. Sollten Reisewarnungen, Beherbergungsverbote und Quarantänepflichten bis in 2021 hinein aufrechterhalten werden, dürften auch die Kapazitäten sinken – weil manche Anbieter, etwa Hotels, schlicht aus dem Markt ausscheiden.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich jetzt schon buche?

Das hängt stark davon, für welche Reiseform man sich entscheidet. Grundsätzlich gilt: „Wenn ich jetzt buche – sei es pauschal oder einzelne Leistungen wie Flug oder Unterkunft – gehe ich eine rechtliche Verpflichtung ein“, stellt Wagner klar. „Ob und unter welchen Umständen ich diese lösen kann, ist nicht immer ganz klar.“ Die Juristin betont aber auch: „Rechtlich sind Pauschalurlauber besser gestellt als Individualtouristen.“ So können Pauschalurlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn kurz vor der Reise eine Reisewarnung für das Ziel ausgesprochen wird. Anders sieht es aber aus, wenn bereits bei Buchung eine solche Warnung bestand. „Dazu gibt es bislang noch keine Rechtsprechung zu“, so Wagner. Im Krisenfall – etwa bei einem strengen Lockdown am Urlaubsort – bringt der Veranstalter den Pauschalreisenden auf seine Kosten nach Deutschland. „Er ist dazu verpflichtet, sich um die Rückreise zu kümmern, wenn im Reisevertrag die Beförderung vorgesehen ist.“

Wer nur einen Flug bucht, ist meist schlechter dran. Denn solange die Airline den Flug durchführt, kommt der Passagier nicht ohne Stornokosten aus dem Vertrag. Hier bekommen Fluggäste laut Wagner höchstens die Steuern und Gebühren zurück. Das Kostenrisiko liegt also auf der Seite des Verbrauchers. Viele Fluggesellschaften bieten immerhin kostenlose Umbuchungen an.

Und was ist mit dem Pleiterisiko?

Angesichts der anhaltenden Pandemie besteht die Gefahr, dass Veranstalter, Fluggesellschaften oder Hotels Insolvenz anmelden müssen. „Für den Kunden ist das Risiko aber gering, denn die gesetzlich verankerte Kundengeldabsicherung hält im Falle einer Insolvenz den Kunden schadlos“, so Tourismus-Experte Kirstges. Das gilt aber nur, solange nicht zu viele große Veranstalter die Segel streichen, denn dann könnte der „Gesamtsicherungstopf“ je Absicherer und Geschäftsjahr in Höhe von 110 Millionen Euro nicht reichen. So war es bei Thomas Cook. Die Bundesregierung plant jedoch, diese Deckelung abzuschaffen.

Individualreisende sind weniger gut abgesichert. Geht die Airline pleite, müssen Urlauber damit rechnen, das bezahlte Geld nicht wiederzusehen. Denn eine Insolvenzabsicherung für Airlines gibt es nicht. Wer also schon jetzt buchen will, sollte das eher bei einem deutschen Veranstalter tun, um rechtlich bessergestellt zu sein.

Wie kann ich mich möglichst gut absichern?

Viele Reiseveranstalter sind wegen der Corona-Krise dazu übergegangen, noch ganz kurzfristiges Umbuchen oder Stornieren ohne Gebühren anzubieten. Reisende sollten bei jeder neuen Buchung – egal ob Pauschalreise oder Einzelleistung – unbedingt auf diesen Punkt achten. Wenn am Ende etwas gegen die Reise spricht, auch abgesehen von einer Reisewarnung, bleibt man flexibel. Auch wer sich eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus für den Sommer sichern will, achtet darauf, dass die Stornierung noch in einigen Monaten kostenfrei möglich ist.

Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn der Versicherte unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist. Sie greift aber zum Beispiel nicht bei hohen Corona-Infektionszahlen, einem Einreiseverbot für Ausländer oder Quarantänevorschriften. Auch zahlt sie nicht, wenn Urlauber aus Angst den Reisevertrag kündigen.