1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Rund um die Rente

Ruhestand Rund um die Rente

Rente bedeutet eigentlich, man befindet sich im Ruhestand. Doch auch in dieser Lebensphase kann sich viel ändern.

28.01.2020, 23:01

Was ist der Unterschied zwischen der großen und der kleinen Witwenrente?
Zunächst muss man unterscheiden, ob das alte oder das neue Recht zur Anwendung kommt. Für die meisten Witwer und Witwen gilt derzeit noch das alte Recht. Voraussetzungen dafür sind, dass der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder aber der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Heirat aber vor dem 1. Januar 2002 war und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Nach altem Recht beträgt die große Witwenrente 60 Prozent der Bruttorente des Verstorbenen. Nach neuem Recht beträgt sie 55 Prozent.

Die Altersgrenze für die große Witwenrente steigt stufenweise von 45 auf 47 Jahre. Anspruch auf die große Witwenrente haben all jene, die bei Todesfällen im Jahr 2020 mindestens 45,9 Jahre alt oder erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahre erziehen, ansonsten besteht Anspruch auf die kleine Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, die dem Partner zum Zeitpunkt des Todes zugestanden hätte. Nach neuem Recht ist die kleine Witwenrente auf 24 Kalendermonate begrenzt. Nach altem Recht bekommen Hinterbliebene sie unbegrenzt.

Wird eine Hinterbliebenenrente automatisch gezahlt oder ist ein Antrag nötig?
Alle Formen der Hinterbliebenenrenten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur auf Antrag. Unterstützung erhalten Sie in allen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder beim kostenfreien Servicetelefon unter der Nummer 0800/1000 4800.

Was hat es mit dem Sterbevierteljahr auf sich?
Das sogenannte Sterbevierteljahr soll dem hinterbliebenen Ehepartner den Übergang zu den anstehenden Veränderungen in finanzieller Hinsicht erleichtern.

Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate erhält der Hinterbliebene die volle Rente des Verstorbenen. Während des Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen nicht angerechnet.

Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um eine Witwenrente zu erhalten? Gibt es so etwas wie eine Mindestdauer?
Bei der Witwenrente nach altem Recht ist es unerheblich, wie lange man verheiratet war. Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 allerdings, also nach neuem Recht, wird eine Witwenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Eine Ausnahme gibt es, wenn der Ehepartner beispielsweise bei einem Unfall ums Leben kommt. Dann besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Anspruch auf Witwenrente.

Als Arbeitnehmer erhalte ich jedes Jahr die Jahresmeldung meines Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Wozu?
In der Jahresmeldung enthalten sind Angaben darüber, wie lange man beschäftigt war und was man verdient hat. Wichtig sind die Daten für die spätere Rente. Weil sich fehlerhafte Angaben negativ auf die Rentenhöhe auswirken können, sollten Sie die Angaben prüfen: Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Wer Fehler in seiner Jahresmeldung entdeckt, sollte sich mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Meldung berichtigen lassen. Auch empfiehlt es sich, die Jahresmeldung gut aufzubewahren, da sie als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge dient.

Wie wirkt es sich auf meine Rente aus, wenn ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Rentner oder Rentnerin weiterarbeite?
Bezieher einer Rente können nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich die Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.

Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen?
Über die Grundsicherung entscheiden die Sozialämter. Deshalb sollten Sie den Antrag direkt bei Ihrem örtlichen Sozialamt stellen. Sofern Sie nur eine kleine Rente beziehen, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherungsleistungen.

Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auch einen Anspruch haben, denn Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihren Unterhaltsbedarf nicht feststellen und hat keine Angaben über die Höhe des anzurechnenden Einkommens oder Vermögens. Sofern Sie keinen Antrag erhalten haben, fordern Sie ihn bitte bei Ihrem Sozialamt an. Denken Sie bitte unbedingt daran: Eine Leistung kann frühestens ab Antragstellung erfolgen.

Welches Sozialamt ist für mich zuständig?
Die Sozialämter sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten gebildet. Welches Sozialamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie vom Bürgertelefon unter der 115. Allerdings haben die Bundesländer auch die Möglichkeit, die Aufgabe den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu übertragen. In diesem Fall ist das Sozialamt dann bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angesiedelt.

Für die örtliche Zuständigkeit des Sozialamts kommt es darauf an, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei vollstationärer Unterbringung ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Antragsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in die Einrichtung zuletzt gehabt hat. Wenn und solange dies nicht feststeht, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung liegt.

Muss ich einen Antrag auf Altersrente stellen?
Ja, Sie müssen die Rente beantragen. Wir empfehlen, einen Antrag auf Altersrente drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Sie können dazu einen Termin bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

Ich bin berufstätig und pflege meinen Mann. Wird das in meiner Rente berücksichtigt?
Ja, die Pflegekasse zahlt auf Antrag Beiträge in die Rentenversicherung, sofern ihr Mann mindestens Pflegegrad zwei hat und Sie ihn verteilt auf mindestens zwei Tage die Woche mindestens 10 Stunden pflegen. Sie dürfen neben der Pflege bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten.

Wie unterstützt mich die Rentenversicherung bei meiner Steuererklärung?
Als Rentner erhalten Sie im ersten Quartal des neuen Jahres eine sogenannte Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese muss einmalig im Jahr nach Rentenbeginn beantragt werden, danach kommt sie automatisch.