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Scheidung Fragen und Antworten zum Trennungsjahr

Die Ehe ist vorbei. Aber schnell mal zum Scheidungsrichter zu gehen, funktioniert nicht. Das Trennungsjahr verlangt Paaren einiges ab.

05.09.2018, 23:01

München (dpa) l Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr. Diese Zeit bringt auch tiefgreifende Veränderungen beim Wohnen, der finanziellen Versorgung und der Steuerzuordnung. Fragen und Antworten zum Trennungsjahr:

Die Ehe ist vorbei. Warum darf man sich eigentlich nicht gleich ganz trennen?

Eine Ehe wird erst geschieden, wenn sie gescheitert ist – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Unwiderleglich vermutet wird das Ehe-Aus, wenn die Partner seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung anstreben. Ansonsten muss der scheidungswillige Partner die Zerrüttung beweisen.

Wann beginnt offiziell denn das Trennungsjahr?

Dazu schweigt das Gesetz. Juristen greifen deshalb auf Anhaltspunkte zurück. „Tag des Auszugs eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung, die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt“, zählt die Familienrechtlerin Maria Demirci aus München mögliche Termine auf. Ein Papier, auf dem die Partner die Trennung vereinbaren, geht auch als Beleg durch.

Muss einer ausziehen oder kann man weiter unter einem Dach wohnen?

Der Auszug aus dem gemeinsamen Zuhause ist das klarste Signal, dass es vorbei ist. Unter strengen Bedingungen besteht die Möglichkeit, weiter unter einem Dach zu wohnen: „Die Frau darf für den Mann nicht mehr waschen, kochen, bügeln“, greift Demirci Klischees auf. Gemeinsame Mahlzeiten – außer einem Essen pro Woche mit den Kindern – und alles, was auf ein Miteinander deutet, sind tabu. Die Eheleute müssen in verschiedenen Räumen wohnen und schlafen. Für Küche und Bad sind Nutzungszeiten festzulegen, zwei Bäder sind aufzuteilen, im Kühlschrank hat jeder ein eigenes Fach.

Was passiert mit der gemeinsamen Bleibe?

Der Mietvertrag für die Wohnung hat Bestand. Das gilt unabhängig davon, wer unterschrieben hat, betont der Deutsche Mieterbund. Aber: Jeder der angehenden Ex-Eheleute kann vom anderen die alleinige Nutzung der Wohnung verlangen und diesen so vor die Tür setzen. Der sogenannte Überlassungsanspruch muss aber begründet sein. Im Vorteil ist derjenige, der sich um die Kinder kümmert.

Wer entscheidet über die Wohnsituation?

Die Entscheidung, wer in den gemeinsamen Wohnräumen bleiben darf und wer nicht, fällen häufig Familiengerichte.

Und was ist mit dem Bankkonto?

Vom Tag der Trennung an haben die ehemaligen Partner Anspruch, zu erfahren, wie hoch das Vermögen ist. Dieses Recht soll verhindern, dass jemand etwas beiseiteschafft.

Was passiert mit den Möbeln?

Beim Hausrat darf der ausziehende Partner einpacken, was ihm alleine gehört. Braucht der andere die Waschmaschine wegen der bei ihm lebenden Kinder, sieht das Gesetz eine Nutzungsüberlassung vor.

Funktioniert das vorteilhafte Ehegattensplitting bei der Steuererklärung noch?

Ja, im Kalenderjahr der Trennung. Wer im Sommer 2018 die Scheidung einreicht, aber Weihnachten 2017 schon getrennt lebte, „für den kommt die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif für 2018 nicht mehr in Betracht“, erklärt Wawro. Geben Paare eine gemeinsame Steuererklärung ab, obwohl jeder seit Jahren eigene Weg geht, droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung.