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Revisionsprozess Neubewertung nötig

Eine Studentin wurde vergewaltigt und ermordet. Das Dessauer Urteil: fünfeinhalb Jahre Haft für Xenia I. Der BGH muss den Fall neu bewerten.

Von Bernd Kaufholz 29.08.2018, 20:15

Auf der einen Seite ein vernichtetes junges Leben, eine vergewaltigte und über Stunden hinweg regelrecht zu Tode gefolterte Studentin. Auf der anderen Seite fünfeinhalb Jahre Haft für eine andere junge Frau - die Täterin. Nicht wegen Mordes, sondern "nur" wegen sexueller Nötigung.
Sicher, Richter haben einen Ermessensspielraum und müssen abwägen. Recht gebrochen wurde mit dem Dessauer Urteil somit nicht. Aber Xenia I. bei der vorliegenden Beweislage nicht auch wegen Mordes, wie ihren damaligen Partner Sebastian F., zu verurteilen, ist zumindest angreifbar.
Und selbst, wenn sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall vorliegt, wie die erste Instanz entschied, sind sechs Monate über der Mindeststrafe von fünf Jahren eher milde. Auch, wenn man die attestierte Unreife von I. in Betracht zieht.
Der Bundesgerichtshof wird alle Fakten betrachten und den Prozess auf mögliche Rechtsfehler unter die Lupe nehmen. Alles andere als eine Neubewertung wäre verwunderlich.