1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Strafe wegen Nötigung: Rentner aus Sachsen-Anhalt bedrängt Spaziergänger beim Gassigehen mit seinem Auto

Gericht Strafe wegen Nötigung: Rentner aus Sachsen-Anhalt bedrängt Spaziergänger beim Gassigehen mit seinem Auto

Von Matthias Voss Aktualisiert: 25.10.2021, 13:35
Mann geht mir seinen Hund Gassi. (Symboldbild)
Mann geht mir seinen Hund Gassi. (Symboldbild) (Foto: imago images/Roland Hartig)

Zeitz/MZ - Wollte er einen Mann aus seinem Dorf und dessen Hund auf einer Kuhweide überfahren? Diese Frage wird wohl nie beantwortet werden können. Aber zumindest ist ein 80-Jähriger aus einem Zeitzer Ortsteil jetzt vor dem Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. „Wir hätten hier auch über versuchte vorsätzliche Körperverletzung verhandeln können. Und ich habe sogar über eine Haftstrafe nachgedacht“, erklärte der Richter in seinem Urteil.

Rentner bedrängt Opfer beim Gassigehen mit seinem Auto

Letzteres aber sei nicht möglich, weil das einschlägige Vorstrafenregister des Angeklagten nach fünf Jahren inzwischen wieder bereinigt worden ist. So hatte der Richter keinen Zweifel an der Aussage des 50-jährigen Opfers, das mit seinem Hund wie jeden Tag über die Wiese ging. „Wir waren mitten drin, als der Angeklagte direkt auf uns zuhielt. Ich hatte das Gefühl, dass er bestimmt 30 Stundenkilometer fuhr. Ein Ausweichen war kaum möglich. Aber wenn wir nicht zur Seite gesprungen wären, hätte es böse ausgehen können. Denn er hatte überhaupt keine Lenkkorrekturen gemacht“, sagte der Zeuge.

Der Angeklagte sei dann ausgestiegen und beide hätten sich wüst beschimpft. „Der beleidigt Leute einfach so aus einer Laune heraus, das können Andere aus unserem Dorf bestätigen. Den beachte ich schon seit bestimmt zwei Jahren nicht mehr“, so der 50-Jährige.

Zeitzer Rentner bestreitet Vorfall - Richter glaubt Opfer

„Ich kenne die Familie ein Leben lang. Wir haben uns immer gegenseitig geholfen. Warum sollte ich ihn bedrohen?“ fragte dagegen rhetorisch der Angeklagte. Seine Verteidigerin sah auch keinen Grund für die Tat und glaubte ihrem Mandanten, dass er sich nicht mehr erinnern kann, was damals wirklich geschehen war.

„Auch der vermeintlich Geschädigte hat keinen wirklichen Grund für die Tat angegeben. Und die 30 Stundenkilometer halte ich für weit hergeholt. Deswegen beantrage ich einen Freispruch“, meinte sie. Doch der Richter ging voll mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft mit. „So detailliert kann man sich so eine Geschichte nicht glaubhaft ausdenken“, meinte der Vertreter der Anklage.