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Finzelberg Doppelte Revision im Fall Finzelberg

Finzelberg und Staatsanwaltschaft legen Revision ein. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

28.06.2017, 11:19

Magdeburg (dpa) l Die Bestechlichkeitsvorwürfe gegen den früheren Landrat Lothar Finzelberg bleiben ein Fall für die Justiz. Weder der 63-Jährige noch die Staatsanwaltschaft wollen die vom Landgericht Magdeburg verhängte Haftstrafe akzeptieren, wie Gerichtssprecher Christian Löffler am Mittwoch sagte.

Beide Parteien legten Revision ein. Damit muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Das Landgericht Magdeburg hatte Finzelberg nach einem 21-monatigen Mammutprozess am Freitag wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass Finzelberg in seiner Zeit als Landrat im Jerichower Land über eine lange Zeit von Unternehmern Gefälligkeiten annahm. Im Gegenzug habe er illegale Müllablagerungen in zwei Tongruben in Möckern und Vehlitz ermöglicht und gedeckt. Der 63-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als vier Jahre Haft gefordert. Die Ermittlungsbehörde ging von Bestechungen im Volumen von deutlich mehr als 200.000 Euro aus. Nach Ansicht des Gerichts ließen sich aber nur Gefälligkeiten im Wert von 56.000 Euro belegen.