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AbfallverordnungNeue Regeln stinken dem Handwerk

Seit August gilt eine neue Abfallverordnung. Betriebe in Sachsen-Anhalt befürchten mehr Bürokratie.

20.08.2017, 23:01

Magdeburg l Seit August müssen Unternehmen in Sachsen-Anhalt genau dokumentieren, was sie wegwerfen. Das schreibt eine neue Abfallverordnung vor. Auf großen Baustellen muss der Müll zudem strenger getrennt werden als bisher. Handwerkskammer und Bauindustrie kritisieren die Vorgaben.

„Den ohnehin schon mit Bürokratie und Abgaben gebeutelten Baubetrieben werden durch die neue Verordnung weitere Belastungen auferlegt“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, Burghard Grupe. Der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, Giso Töpfer, erklärte, der Gesetzgeber habe ein bürokratisches Monster geschaffen. Die neuen Regeln schrei­ben den Betrieben vor, Gewerbeabfall in zehn verschiedenen Containern zu sammeln. Zudem sollen Handwerker und Bauarbeiter genau aufschreiben, was sie wegwerfen.

Hintergrund der Neuordnung ist eine Vorgabe der Europäischen Union mit dem Ziel, dass noch mehr Abfälle recycelt werden sollen. Die Bundesländer haben die Richtlinie in einer eigenen Verordnung umgesetzt. Auch Sachsen-Anhalt hatte im Bundesrat zugestimmt. Demnach sollen mindestens 90 Prozent des Mülls getrennt gesammelt werden. Ausnahmen gelten für kleinere Betriebe, bei denen die getrennte Müllsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nicht genug Platz für die verschiedenen Abfall-Container vorhanden ist.

„Der zentrale Kritikpunkt ist jedoch die immense Ausweitung der Dokumentationspflichten, die gerade die kleineren Betriebe besonders trifft“, sagte Grupe. Der Landesverband der Dachdecker in Sachsen-Anhalt schlägt bereits Alarm: „Die zusätzliche Bürokratie behindert die Betriebe bei der eigentlichen Arbeit“, sagte Geschäftsführer Danny Schröder. Sven Schulze (CDU), Europa-Abgeordneter aus Sachsen-Anhalt, kündigte gegenüber die Volksstimme an, die Vorgaben zur Dokumentationspflicht überprüfen zu wollen. Erst Anfang des Jahres hatten die Bundesländer eine Verordnung zur Entsorgung von Styropor wieder entschärft, weil zuvor eine Vorgabe aus Brüssel zu scharf interpretiert worden war.

Die Landespolitik sieht noch keinen Handlungsbedarf. „Es käme ja auch niemand auf die Idee, bei einem sorgfältig ausgesuchten Neuwagen nach wenigen Kilometern den Motor auszutauschen“, sagte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) der Volksstimme. Die wenigen Tage seit dem 1. August reichten nicht aus, um einen konkreten Änderungsbedarf abzuleiten, sagte Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne). „Doch klar ist: Einen Weg zurück zur alten Verordnung, bei der ein Großteil der Abfälle einfach verbrannt wurde, wird es nicht geben.“

Bis zu 100.000 Euro Geldbuße drohen Betrieben, die sich nicht an die neuen Regeln halten. Für die Kontrolle sind die Umweltämter der Kommunen zuständig.