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Abwassergebühren Hausbesitzer zahlen zweimal

Hauseigentümer in Sachsen-Anhalt müssen fürchten, dass sie für die Wasser- und Abwasserkanäle ein zweites Mal abkassiert werden.

Von Jens Schmidt 14.12.2017, 00:01

Magdeburg l Für Kanalnetz und Klärwerke müssen die meisten Hauseigentümer in Sachsen-Anhalt sogenannte Beiträge bezahlen. Je nach Haus- und Grundstücksgröße sind zwischen 1000 und 10.000 Euro fällig. Bislang galt die Gewissheit: Diese Rechnung erwischt einen nur einmal. Doch damit ist es nun wohl vorbei.

Warum? In den letzten Jahren wurden viele Abwasserbände fusioniert, zudem kamen etliche Gemeinden im Zuge der Gebietsreform zu anderen Verbänden. So erging es auch der Gemeinde Zorbau im Süden des Landes, die zum Verband Saale-Rippachtal kam. Oder Biederitz (Jerichower Land), das nunmehr im Wolmirstedter Verband WWAZ ist. Alles halb so schlimm – bis Eigentümer von den neuen Verbandsherren Post bekamen. Beitragsbescheide. Betroffen sind auch Betriebe.

In Zorbau wehrte sich eine Firma juristisch, auch in Biederitz zogen einige Familien vor Gericht. Denn: Sie hatten schon bei ihrem alten Erschließungsträger einige Tausender bezahlt. Doch die Verbände sagen: Die neuen Kunden hängen jetzt an unserer Anlage und unserer Kalkulation – also müssen sie zahlen. Ist das rechtens? Im Falle Zorbau entschied das Verwaltunsgericht Halle: Ja, das geht. Im Fall Biederitz entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg anders: Nein, das geht zu weit. Nun landeten die Fälle vorm Oberverwaltunsgericht. Den Fall Zorbau behandelten die Richter zuerst. Und beschlossen: Der Betrieb muss zahlen. (Aktenzeichen: 4M131/17). Tenor: Fusionieren Zweckverbände oder wechseln Gemeinden in einen anderen Verband, darf der neue „Verbandsherr“ erneut Beitragsrechnungen stellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Hausbesitzer im alten Verband schon mal ein paar Tausender bezahlt haben oder nicht. Auch die Biederitzer müssen nun mit einem solchen Urteil rechnen. Eine Familie ist aber bereit, weiter zu streiten und zum Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

Der Eigentümerverband Haus und Grund erwartet jetzt eine neue Beitragswelle. Denn Fusionen gab es viele. 2010 gab es 81 Trink- und Abwasserverbände. Heute sind es 49. Weitere neun Verbände planen eine Fusion. „Hauseigentümer müssen sich permanent auf neue Beitragsforderungen einrichten“, sagt ein fassungsloser Landeschef Holger Neumann. So sieht das auch das Bürger-Netzwerk INKA. Ihr Sprecher Wolf-Rüdiger Beck befürchtet, dass Abwasser-Verbände sich die neuen Geldquellen wohl nicht entgehen lassen werden.

Die Oberverwaltungsrichter deuteten eine - wenn auch zweifelhafte - Kompromisslösung an: Wenn die Betroffenen nachweisen, dass sie schon mal Beiträge bezahlt haben, könnten sie ja einen Antrag auf Erlass stellen. Der Bitte kann der neue Verband dann nachkommen. Oder auch nicht.

Der Haken: Die Beiträge im alten Verband wurden oft vor zehn oder 20 Jahren erhoben. Die Betroffenen müssen nun zu Hause Akten durchforsten, um nach alten Schreiben, Quittungen und Kontoauszügen zu fahnden. Wer nichts findet: Pech gehabt. Neumann nennt das Gerichtsurteil „bürgerfeindlich“. Denn: „Der Beitragszahler wird zum Bittsteller degradiert.“

Bürger-Netzwerker Beck fordert die Landespolitiker auf, das Kommunale Abgabengesetz zu schärfen. Denn: Erst 2016 beschloss der Landtag für Kanalbaubeiträge eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Durch das Gerichtsurteil wird das aber torpediert. Verbände müssen nur fusionieren: Und schon darf wieder kassiert werden.

Kommentar "Die Fraktion der Abkassierer" zum Thema.