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Ärztekammer Im Interesse der Patienten

Sachsen-Anhalt kann froh sein, dass die Ärzte da sind. Diese sollten aber nachweisen, dass sie ihre Approbation zu Recht erhalten.

Von Alexander Walter 06.05.2019, 19:33

Die Forderung der Ärztekammer nach einer Pflichtprüfung für Mediziner aus Drittstaaten ist berechtigt. Dabei muss man Bewerbern um eine Zulassung nicht einmal unterstellen, falsche Zeugnisse vorzulegen. Die Frage ist: Sind ausländische Diplome in jedem Fall ausreichender Nachweis für ärztliche Fähigkeiten? Die Antwort lautet: nein. Zeugnisse mögen Auskunft darüber geben, dass ein Arzt einen Ausbildungsabschnitt belegt hat. Sie sagen aber oft wenig dazu, ob dieser auch deutschem Niveau gerecht wurde.
Dass das oft nicht der Fall zu sein scheint, zeigen Zahlen aus dem Land: Jeder zweite Kandidat bei den sogenannten Kenntnisprüfungen fällt im ersten Anlauf durch. Aktuell wird das Problem durch eine wachsende Zahl ausländischer Mediziner. Bundesweit hat sich ihre Zahl in sieben Jahren verdoppelt. In vielen Krankenhäusern sind die Ärzte auch bei uns unverzichtbar geworden. Sachsen-Anhalt kann froh sein, dass die Ärzte da sind. Diese sollten aber nachweisen, dass sie ihre Approbation zu Recht erhalten.