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Altenheim Verbrühter 82-Jähriger in Dessau gestorben

Der 82-jährige Rentner, der sich in einem Altenheim in Dessau-Roßlau beim Baden schwere Verbrühungen zugezogen hat, ist gestorben.

04.03.2019, 09:10

Dessau-Roßlau (dpa) l Ein 82 Jahre alter Bewohner einer Pflegeeinrichtung, der vor knapp einer Woche beim Baden verbrüht wurde, ist tot. Der Mann starb am Montag in einer Spezialklinik, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau mitteilten. Die Todesursache und der genaue Ablauf des Geschehens werden demnach noch untersucht. Ein 20 Jahre alter Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung wird der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt. Er soll den Rentner gebadet haben.

Der 82-Jährige war am Dienstag zunächst in ein Krankenhaus und dann in eine Spezialklinik gebracht worden. Sein Gesundheitszustand war kritisch. Ärzte stellten den Angaben zufolge großflächige Verbrühungen am Körper fest – etwa an den Beinen, am Rücken und am Gesäß. Der Tod des Mannes habe in der Geschäftsleitung und in dem Heim Bestürzung ausgelöst, wie eine Sprecherin mitteilte. Das tiefe Mitgefühl gelte den Angehörigen.

Zudem hieß es in der Erklärung des Heimbetreiberunternehmens: "Wir werden alles dafür tun, den Vorfall aufzuklären und unterstützen die Ermittlungen des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), der Heimaufsicht und der Polizei selbstverständlich in vollem Umfang". Weitere Angaben wurden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht. Unklar blieb demnach, ob der 20-jährige Mitarbeiter weiter in der Einrichtung tätig ist.

Vor zwei Jahren war in Sachsen-Anhalt ein 79 Jahre alter Bewohner in einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Mansfeld-Südharz beim Baden in viel zu heißem Wasser verbrüht worden. Der Mann starb einige Tage später an seinen schweren Verletzungen. Auch damals hatten Ärzte in einer Spezialklinik versucht, sein Leben zu retten. Das Amtsgericht Sangerhausen verurteilte eine Pflegerin der Einrichtung, in der der gelähmte Mann wohnte, zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Die Wassertemperatur sei nicht wie vorgeschrieben geprüft worden. Patientenschützer pochen schon lange auf einen automatischen Verbrühschutz an Wasserhähnen als Standard in Pflegeeinrichtungen.