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Am Landgericht Ex-Volkshochschul-Chefin will Geld einklagen

Nach ihrer Entlassung als Volkshochschul-Chefin im Harz will Gerlinde Schöpp nun vor dem Landgericht Magdeburg Gehalt einklagen.

Von Bernd Kaufholz 30.10.2018, 12:31

Magdeburg l Die ehemalige Geschäftsführerin der Kreisvolkshochschule (KVHS) Harz will seit Dienstag vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Magdeburg ihr Gehalt einklagen - vorerst für den Monat September.

Gerlinde Schöpp war am 22. August dieses Jahres durch Vize-Landrätin Heike Schäfer ausserordentlich gekündigt worden, weil sie im Verdacht steht, mindestens drei Jahre lang überhöhte Gehälter für sich und drei Mitarbeiter in die Tasche gesteckt zu haben. Insider gehen von rund 36.000 Euro Schaden aus, der der VHS dadurch entstanden sein soll. Inzwischen hat der Landkreis Harz als alleiniger Gesellschafter Schadenersatz gefordert. Dabei soll es sich laut Schäfer um einen "niedrigen sechsstelligen Bereich unter 200.000 Euro" handeln.

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt ermittelt parallel in einem Strafverfahren, ob ein Fall von Untreue vorliegt.

Die aktuelle Verhandlung, bei der sich Schöpp gegen ihren Rauswurf und der damit verbundenen Nichtzahlung von 5936,28 Euro (Gehalt plus Zusatzzahlung) wehrt, ist ein sogenannter Urkundenprozess. Das heißt, dass zunächst lediglich Schriftstücke als Beweismittel zugelassen sind und keine Personen befragt werden.

Die Klägerin geht davon aus, dass die Kündigung nicht rechtens war, weil es keinen ordentlichen Beschluss des Gesellschfters gegeben habe.

Die Vorsitzende Richterin Semmler stellte fest, dass als Urkunden sowohl der Arbeitsvertrag, als auch die erhältliche Eingruppierung vorliegen. Im Gegensatz zu diesen Urkunden hat der Landkreis schlechtere Karten in diesem Prozessabschnitt. So kann der Beklagte kein Schriftstück vorlegen, dass die Rechtmäßigkeit der Kündigung beweist.

Richterin Inka Semmler hatte zum Auftakt zu bedenken gegeben, dass ein mögliches Ergebnis des Vorverfahrens (Urkundenverfahren) im Hauptverfahren jederzeit gekippt werden kann.

Allerdings kam es zu einer gütlichen Einigung am Dienstag erst gar nicht. Damit geht das Verfahren in die nächste Runde. Am 13. November will die 1. Kammer für Handelssachen ein Urteil verkünden.