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Pandemie Amtsarzt aus Magdeburg: Kündigungen aus Angst vor Corona-Impfpflicht verhindern

Ab kommenden Mittwoch gilt auch in Sachsen-Anhalt die Impfpflicht in der Pflege. Ein Amtsarzt aus Magdeburg befürchtet, dass dadurch weitere Pflegekräfte verloren gehen.

Von dpa Aktualisiert: 13.03.2022, 11:24
Ein Mitarbeiter der Asklepios Klinik wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.
Ein Mitarbeiter der Asklepios Klinik wird von einem Kollegen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft. Sven Hoppe/dpa/Bildarchiv

Magdeburg - Der Magdeburger Amtsarzt Eike Hennig sieht die Gefahr, dass wegen der in Kürze greifenden Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen weiteres Personal verloren geht. „Es gilt zu verhindern, dass Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, jetzt kündigen, weil sie Angst vor dem Verfahren haben“, sagte Hennig der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg. Es dürfe auch nicht auf ein Spießrutenlaufen für die Betroffenen hinauslaufen. Es handele sich um Menschen, die in zwei Jahren Pandemie unter erschwerten Bedingungen gute Arbeit gemacht hätten.

Vom kommenden Mittwoch an müssen die Leitungen der Krankenhäuser, Pflegeheime, Praxen und vieler anderer Einrichtungen und Unternehmen den Gesundheitsämtern die Beschäftigten melden, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt haben oder bei denen ein Nachweis Zweifel aufwirft. Sachsen-Anhalt will am 15. März ein Online-Portal freischalten, über das die Meldungen an die Ämter erfolgen.

Dann folgt für jeden Einzelfall ein mehrstufiges Verfahren in den Gesundheitsämtern. Am Ende kann im äußersten Fall ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot stehen. Zuvor muss aber abgewogen werden, ob die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen gefährdet wird, wenn die Fachkräfte nicht mehr weiterarbeiten dürfen. Möglich sind auch Auflagen wie etwa das Arbeiten unter Vollschutz. Bis zu einer abschließenden Entscheidung können die Beschäftigten weiterarbeiten.

Das Land hat vorgegeben, dass die Dauer des gesamten Verfahrens in der Regel drei Monate nicht überschreiten soll. Amtsarzt Eike Hennig sagte dazu: „Wir werden uns bemühen, so viele Verfahren wie möglich zu schaffen.“ In der Summe gelte aber: „Das ist nicht schaffbar.“ Unter der Annahme, dass 10 Prozent der unter die Impfpflicht fallenden Beschäftigten nicht geimpft sind, gehe er für Magdeburg von 1200 bis 1500 Betroffenen aus. Zunächst sollen dort im Gesundheitsamt zwei Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung für die Abarbeitung zuständig sein. Hennig betonte, für ihn stehe die Versorgung der vulnerablen Gruppen an oberster Stelle.