Nach Anschlag auf Weihnachtsmarkt Taleb A. spritzte sich Ethanol ins Gesicht - Grund zum Einschreiten sah Ärztekammer nicht
Der Fall Taleb A. zeigt, wie Ärztekammern trotz Drohungen und Strafen kaum einschritten. Im Untersuchungsausschuss zum Anschlag von Magdeburg wurde jetzt offengelegt, dass selbst eine bizarre Ethanol-Therapie nicht als Anlass zum Handeln galt.
Aktualisiert: 22.09.2025, 19:27

Magdeburg - Von Sachsen-Anhalts Ärztekammer hat der spätere Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A., zweimal nach seiner Anmeldung im Jahr 2018 eine Rüge erhalten. Dabei ging es zum einen um seine verspätete Anmeldung in Sachsen-Anhalt und eine nicht eingereichte Haftpflichtversicherung. Beides stellte einfache Verstöße dar.