Urteil am Landgericht Armbrust-Täter aus Bernburg muss in die geschlossene Psychiatrie
Ein 21-Jähriger aus Bernburg ist vom Magdeburger Landgericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kommt in den Maßregelvollzug, weil er einer Frau mit der Armbrust in den Kopf geschossen hat.
23.06.2025, 15:31

Magdeburg. - Im sogenannten Armbrust-Prozess ist gestern am Magdeburger Landgericht das Urteil gegen einen 21-Jährigen aus Bernburg gefallen. Das Gericht sah ihn aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung für schuldunfähig an. Daher musste er freigesprochen werden. Allerdings erging gleichzeitig der Beschluss, den als gefährlich geltenden Bernburger in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen.