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Urteil am Landgericht Armbrust-Täter aus Bernburg muss in die geschlossene Psychiatrie

Ein 21-Jähriger aus Bernburg ist vom Magdeburger Landgericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Er kommt in den Maßregelvollzug, weil er einer Frau mit der Armbrust in den Kopf geschossen hat.

Von Matthias Fricke 23.06.2025, 15:31
Der Angeklagte wird in Handschellen von mehreren Justizbeamten zur Urteilsverkündung gebracht.
Der Angeklagte wird in Handschellen von mehreren Justizbeamten zur Urteilsverkündung gebracht. Foto: Matthias Fricke

Magdeburg. - Im sogenannten Armbrust-Prozess ist gestern am Magdeburger Landgericht das Urteil gegen einen 21-Jährigen aus Bernburg gefallen. Das Gericht sah ihn aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung für schuldunfähig an. Daher musste er freigesprochen werden. Allerdings erging gleichzeitig der Beschluss, den als gefährlich geltenden Bernburger in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen.