Landgericht Stendal verhandelt über Mediziner aus Havelberg Arzt zieht elf Zähne ohne Einwilligung
Stendal. Mit elf unerlaubt gezogenen Zähnen muss sich ab diesem Donnerstag erneut die Justiz in Stendal befassen. Ein Zahnarzt aus Havelberg hatte einer Patientin am 14. April 2010 die Zähne im Ober- und Unterkiefer ohne deren Einwilligung und ohne medizinische Notwendigkeit gezogen. Dafür war er vom Amtsgericht Stendal wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zwei Jahren Berufsverbot verurteilt worden, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. Dagegen war der 42 Jahre alte Mediziner in Berufung gegangen. Das Landgericht hat vorerst vier Prozesstage anberaumt.
Erst am Montag war ein wegen Körperverletzung verurteilter Zahnarzt vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Verlust seiner ärztlichen Zulassung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab und bestätigte den Entzug der Approbation. Er war außerdem zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er einem Patienten unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund zwanzig Zähne gezogen hatte. Gefragt hatte er den Patienten nicht. Zudem war gegen den Zahnarzt per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ob ein Zusammenhang zwischen beiden Fällen besteht, wollte das Verwaltungsgericht nicht mitteilen. Das sei aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, sagte ein Sprecher.