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Behindertenverband Kritik an Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt

Jürgen Hildebrand, der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes Sachsen-Anhalt, sieht noch Bedarf bei der Barrierefreiheit im Land.

03.05.2019, 23:01

Magdeburg l Vor zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten, vor 30 Jahren wurde der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt (ABiSA) gegründet. Im Interview sprach der ABiSA-Vorsitzende Jürgen Hildebrand über Erfolge, aber auch über die noch immer großen Alltagshürden für Menschen mit Behinderung.

Auf einer Skala von 1 bis 10 – wie ist es um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt bestellt?
Jürgen Hildebrand: Das ist unheimlich schwer zu sagen. Aktivisten haben es kürzlich so ausgedrückt: In Europa sind wir in einigen Ländern bei 6 bis 7, in Deutschland bei 2 bis 3. Ich sehe Sachsen-Anhalt leider noch darunter. Besonders zeigt sich das im gesellschaftlichen Verständnis von Inklusion als langfristig zu gestaltendem Prozess. Wir haben noch jede Menge Arbeit vor uns. Es gibt aber auch Dinge, die schon erreicht worden sind.

Und die wären?
Früher dominierte die medizinische Sichtweise auf Behinderung. Behinderung wurde als individuelles Defizit gesehen. Darauf folgte im Ergebnis des Kampfes der Behindertenverbände ein soziales Verständnis von Behinderung. Wir haben bis 1994 knapp 30 Jahre lang dafür gekämpft, dass im Grundgesetz, Artikel 3, der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ aufgenommen wurde. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir erstmalig einen menschenrechtlichen Ansatz. Das ist eine ganz neue Qualität. Die Würde der Menschen mit Behinderung ist durch staatliches Handeln zu gewährleisten. So ist vom Standpunkt der Menschenrechte das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung ein großer Erfolg. Auf Initiative des ABiSA haben wir erreicht, dass aus dem Runden Tisch der Behinderten 1994 ein Landesbehindertenbeirat hervorging, auch ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter wurde auf Initiative der Verbände berufen. Nun wurde die Bildung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit beschlossen. Wir haben einiges erreicht, es gibt aber noch viel zu tun.

Was genau?
Vor allem in Fragen der Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseins für diesen menschenrechtlichen Ansatz. Nehmen wir den Begriff Inklusion: Bildungsminister Marco Tullner hat gesagt: ‚Die Inklusion ist gescheitert.‘ Das meint er für die Schule. Inklusion ist aber mehr als nur gemeinsames Lernen. Ich kann einen menschenrechtlichen, langwierigen Prozess nicht am Anfang als gescheitert erklären, wenn ich nicht die geringsten Anstrengungen unternommen habe, Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn ich einen Baum pflanze und plötzlich fällt mal ein Blatt ab, kann ich doch nicht sagen: der Baum ist abgestorben.

Sind einige Menschen mit Behinderungen aber in Förderschulen nicht besser aufgehoben, weil eine bessere Betreuung garantiert ist?
Es ist oftmals vor allem eine Sorge der Eltern, die zu diesem Denken führt. Es resultiert aus dem Mangel an materiellen und personellen Voraussetzungen für eine echte Inklusion. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, damit auch behinderte Kinder die gleichen Bildungschancen wie andere Kinder haben. Dazu gehören solche Regelungen wie mehr Personal, pädagogische und pflegerische Assistenzkräfte für die behinderten Kinder, Rückzugsräume, geringere Schülerzahlen pro Klasse. Das ist natürlich nicht alles sofort zu haben. Aber man muss es wollen und anfangen! Im Übrigen sind auch an den Förderschulen die Bedingungen nicht immer optimal. Hier gibt es noch mehr Ausfallstunden als in den Regelschulen und Betreuung allein ist nicht das Ziel von Schule.

In welchen Bereichen gibt es weitere Defizite?
Was mir große Sorge bereitet, sind die Assistenzleistungen für Menschen mit hohem Hilfebedarf. So gibt es für diese Gruppe Probleme, wenn es um die Wahl der Wohnform geht. Noch immer haben viele Menschen mit Behinderung nicht das Recht zu entscheiden, wo und mit wem sie wohnen wollen, wie Artikel 19 der UN-BRK es fordert. Meist werden sie aus Kostengründen in stationäre Einrichtungen verwiesen. Daran ändert leider auch das neue Bundesteilhabegesetz wenig. Ähnlich sieht es mit der freien Arztwahl aus. Arztpraxen, die nicht barrierefrei sind, Ärzte, die mit nicht sprechenden Patienten nicht umgehen können oder wollen, schränken praktisch das Recht auf freie Arztwahl ein. In Krankenhäusern muss häufig eine Assistenzperson dabei sein, die aber keiner bezahlen will.

Das Blindengeld wurde 2019 angehoben, im bundesweiten Vergleich erhalten Menschen in Sachsen-Anhalt aber noch immer deutlich weniger.
Das ist eine Frage der Chancengleichheit und Teilhabe. Dadurch haben Sehbehinderte in Sachsen-Anhalt weniger Möglichkeiten, am Leben teilzunehmen. Das ist nicht gerecht, wobei wir wieder bei Menschenrechten wären. Es muss einfach versucht werden, bundesweit ein gleiches Gesetz zu schaffen. Das hat auch etwas mit Menschenwürde zu tun.

Menschenwürde trägt immer auch den Aspekt der Selbstverständlichkeit mit sich. Wie weit sind wir von dieser Selbstverständlichkeit entfernt?
Die Menschenwürde wird in der UN-BRK zum Ausgangspunkt aller Forderungen. Damit ist dieses Dokument für uns eine wichtige Grundlage, um unsere Rechte zu erstreiten. Es kommt nun darauf an, diese Grundsätze in das Bewusstsein aller Menschen einzupflanzen (Artikel 8 UN-BRK). Dies ist ein langer Prozess, der sicher noch Jahrzehnte dauern wird. Er wird von allen Menschen Einsicht und Einsatz erfordern, insbesondere von Politiker und der Zivilgesellschaft.

Wie ist es um die Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt bestellt?
Der ÖPNV soll laut des Personenbeförderungsgesetzes bis 2022 barrierefrei werden. Davon ist nicht nur Sachsen-Anhalt, wie Experten meinen, Lichtjahre entfernt. Die mangelnde Barrierefreiheit stellt ein großes Problem dar. So ist auch der Schutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt wegen fehlender Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalts Frauenhäusern nicht gewährleistet. Dazu gehören neben baulichen Maßnahmen auch die Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern, die Verständlichkeit von Formularen und Behördenschreiben, kontrastreiche Beschriftungen im öffentlichen Bereich und vieles mehr. Bereits bei der Planung müssen Fachleute mit Betroffenen zusammenarbeiten. Das setzt jedoch voraus, dass alle Menschen, die Gebäude, Strukturen oder Einrichtungen planen, daran denken, dass auch Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe wahrnehmen können. Der ABiSA fordert seit langem, die Landesbauordnung zu erneuern.

Was würden Sie einem Menschen mit Behinderung raten, der erwägt, in Sachsen-Anhalt zu leben?
Vorsicht! Aber jede kämpferische Hilfe ist willkommen!