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Untersuchung zum Weihnachtsmarkt-Anschlag Behörden ignorierten schon 2013 brisante Hinweise auf Psyche von Taleb A.

Schon im Jahr 2013 stellte Rostocker Kripo beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Einweisung des späteren Magdeburger Attentäters in die Psychiatrie. Doch es passierte nichts, erklärt der damalige Ermittlungsführer.

Von Matthias Fricke Aktualisiert: 15.09.2025, 16:57
Taleb A. hatte Hass auf den Islam und drohte mehrfach deutschen Behörden.
Taleb A. hatte Hass auf den Islam und drohte mehrfach deutschen Behörden. (Foto: IMAGO/Hanno Bode)

Magdeburg. - Es ist nur ein Satz in einem dreiseitigen Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Rostock an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst-Gesundheit, der Taleb A. vielleicht schon 2013 hätte stoppen oder zumindest auffallen lassen können. Demnach hieß es in dem der Volksstimme vorliegenden Dokument, dass „die sofortige Einweisung auf Grundlage des PsychKG empfohlen wird“. Die Abkürzung steht für das Psychisch-Kranken-Gesetz, welches in den Bundesländern die Unterbringung von Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in eine geschlossene Klinik regelt.