Stendaler Gericht verurteilt 25-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs Bewährungsstrafe wegen Sex mit 13-jährigem Mädchen
Stendal l Nein, ein Sexmonster ist er nicht, der junge, untersetzte Mann aus dem Jerichower Land. Und pädophil ist er nach eigenen Angaben auch nicht. Er gibt an, bislang Liebesbeziehungen zu eher Gleichaltrigen gehabt zu haben. Dennoch hat das Landgericht Stendal den 25 Jahre alten Angeklagtenin dieser Woche wegen Kindesmissbrauchs zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Der zur Tatzeit 23-Jährige hatte im August 2011 eine kurze Liebesbeziehung zu einem damals 13-jährigen Mädchen. Das gestand er vor Gericht freimütig ein. Auch, dass er wusste, dass sie noch nicht 14 Jahre alt war, als er alkoholisiert nach einem Tanzabend zunächst Zärtlichkeiten mit ihr austauschte, um später mit ihr Sex zu haben.
Etwa eine Woche später kam es dann noch einmal zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in der Wohnung des Angeklagten, wobei er jedes Mal ein Kondom benutzte. Nach dem zweiten Mal war Schluss.
"Beide fanden sich toll und haben sich ineinander verguckt", sagte die 18 Jahre alte Schwester der damals 13-Jährigen als Zeugin aus. Sie war es, die die beiden im August 2011 auf einer Party miteinander bekannt gemacht hatte. Dass sie miteinander Sex hatten, will sie aber nicht gewusst haben. "Da war nichts." Der Angeklagte entschuldigte sich beim jetzt fast 15 Jahre alten, aber älter aussehenden "Opfer". Die Schülerin vermied jeden Blickkontakt zum Angeklagten. Sie bestätigte in ihrer Zeugenaussage, was zuvor schon gesagt wurde.
Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter hielt dem Angeklagten zugute, dass er geständig war, dem Mädchen nur noch wenige Monate bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres fehlten, sie "es" auch wollte, "es die große Liebe war" und er durch den Alkohol am ersten Tattag enthemmt war.
Die Oberstaatsanwältin wertete die Tat als minderschweren Fall. Sie beantragte für den selbständigen Kleinunternehmer ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu Bewährung, und die Zahlung von 500 Euro ans Burger Frauenhaus. Die Jugendkammer folgte mit ihrem Urteil der Forderung. Das Gericht sprach in der Begründung von einer "Anfangsverliebtheit" und "einvernehmlichemGeschlechtsverkehr". Noch im Gerichtssaal nahm der Angeklagte das Urteil an.