Gericht Erschlagener Osterweddinger: Stellungnahmen der Angeklagten verschoben
Die für den Montag, 3. Mai, geplanten Stellungnahmen der beiden mutmaßlichen Täter im Osterweddinger Mordprozess wurden verschoben. Die Gründe:
Magdeburg. Die für den zweiten Tag des Osterweddinger Mordprozesses, bei dem sich ein 21- und ein 22-Jähriger vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Magdeburg verantworten müssen, angekündigten Stellungnahmen der Angeklagten gab es nicht. Wie die Strafverteidiger von Lukas S.und Denis K. dem Gericht mitteilten, seien die Einlassung nun für den Freitag (7. Mai) geplant.
Eine Erklärung gab Rechtsanwalt Horst Köhler ab. Darin kritisierte er die aus seiner Sicht "Vorverurteilung" der Angeklagten durch die Medien. Außerdem wandte er sich gegen die Mordanklage von Oberstaatsanwältin Martina Klein, die die Mordmerkmale niedriger Beweggrund und Verdeckungsabsicht sieht. Er verwies darauf, dass zu Beginn wegen Totschlags ermittelt worden war und es aus Sicht der Verteidiger keinesfalls erwiesen sei, dass es sich tatsächlich um Mord handelt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern aus Osterweddingen (Bördekreis) und Barby (Salzlandkreis) vor, am 16. Oktober 2020 einen 58-Jährigen in Osterweddingen erschlagen zu haben. Dieser habe von der Straße eine Sachbeschädigung gehört und habe dagegen einschreiten wollen.
Als erste Zeugin wurde eine 23 Jahre alte Polizistin gehört, die sich in der Tatnacht um die Spuren gekümmert hat. Sie war kurz vor 2 Uhr in Osterweddingen eingetroffen. Das Opfer sei zu dieser Zeit im Rettungswagen reanimiert worden. Kurz darauf sei es seinen schweren Verletzungen erlegen.
Die Beamtin listete die Spuren 0 bis 9 auf. Darunter den PKW der Schwiegertochter des Getöteten, den die Angeklagten zuvor beschädigt haben sollen sowie grüne Zaunlatten, einen Blutfleck, Zigarettenstummel und einen Schrubberkopf mit dem die Ehefrau des Opfers ihrem Mann zu Hilfe geteilt war.
Eine besondere Rolle spielte das Asservat mit der Nummer 1.11. Der Verzehr-Bon vom 15. Oktober 2020 ausgestellt um 23.46 Uhr in Höhe von 98,40 Euro, war am Tatort gefunden worden und konnte den Angeklagten zugeordnet werden.
Der zweite Zeuge
Als zweiter Zeuge wurde ein Notfallassistent aufgerufen. Der 35-Jährige war vier Minuten nach der Alarmierung in Osterweddingen eingetroffen. "Die Leitstelle hatte mitgeteilt: Schlägerei, ein Bewusstloser", so der Zeuge. Er habe auf dem Gehweg vor dem Gasthof einen Mann vorgefunden, "halb bedeckt mit einer weißen Decke, den Kopf auf einem Kissen. Die Pulsmessung ergab 30 Schläge pro Minute, extrem niedrig." Der Schädel sei extrem angeschwollen gewesen und der Ersthelfer schilderte die Probleme, die es bei der Reanimation aufgrund der stark geschwollenen Weichteile im Mund und Rachen gegeben habe.
Nach etwa 20 Minuten sei der zusätzlich angeforderte Notarzt gekommen. Der Schwerverletzte sei in den Rettungswagen verlegt und dort weiterbehandelt worden. Doch trotz aller Bemühungen sei der Patient gestorben. Vom Sohn des Opfers habe er erfahren, dass es zuvor eine Sachbeschädigung an einem Auto gegeben habe. "Er hat zum Parkplatz gezeigt. " Dort stand das Auto der Schwiegertochter.
An diese Aussage während des Ermittlungsverfahrens konnte sich der Rettungssanitäter allerdings erst erinnern, nachdem ihm Kammervorsitzende Anne-Marie Seydell diese Passage aus dem Polizeiprotokoll vorgelesen hatte.
Der Zeuge schildert auch die aufgeheizte Szene, nachdem die Polizei eingetroffen war. "Die Frau hat die Beamten angeschrien, warum sie erst so spät gekommen sind. Und gefragt: Musste es erst so weit kommen?"