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Prozess Im Fall des kleinen Tim hebt Gericht Haftbefehl gegen Mutter auf

Die Beweisaufnahme entlastet Uta F. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen. 

Von Bernd Kaufholz Aktualisiert: 15.4.2021, 16:50

Halle. Paukenschlag im Prozess, bei dem es am Landgericht Halle um den Tod des zwei Jahre alten Tim geht. Die Schwurgerichtskammer hob den Haftbefehl gegen die mitangeklagte Mutter des Jungen auf und setzte die 36-Jährige auf freien Fuß.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nach der bisherigen Beweisaufnahme (seit 14. Dezember 2020) kein dringender Tatverdacht bezüglich der Vorwürfe Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie fahrlässige Tötung gegen Uta F. mehr bestehe.

Die Kammer gehe nach derzeitiger Beweislage vielmehr davon aus, dass die Angeklagte die schweren Misshandlungen ihres Sohnes durch ihren Lebensgefährten Dennis K. sofort unterbunden hätte, wenn sie davon gewusst hätte.

Die Staatsanwaltschaft Halle war in ihrer Anklageschrift noch davon ausgegangen, dass F. spätestens von den Misshandlungen gewusst hat, nachdem sie die Verletzungen am kleinen Tim gesehen, aber nichts dagegen getan oder Hilfe geholt hat.

Die Mutter hatte bereits im Ermittlungsverfahren mehrfach bestritten, etwas bemerkt zu haben.

Die Kammer sieht mit Blick auf die Angeklagte derzeit lediglich den dringenden Tatverdacht der fahrlässigen Körperverletzung, begangen durch Unterlassung. Wie das Gericht mitteilte, rechtfertige die damit verbundene Höhe der Ahndung, die zwischen Geldstrafe und drei Jahren Haft liegt, nicht, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten.

Der zwei Jahre alte Tim war in der Nacht vom 10. zum 11. Junis 2020 in Querfurt (Saalekreis) getötet worden, nachdem er erneut vom 30 Jahre alten Lebenspartner der Mutter sexuell missbraucht worden sein soll. An manchen Tagen zweimal.

Staatsanwalt Hendrik Weber geht davon aus, dass K., der zwischen dem 23. Juni und 11. Juli 2020 rund 30 Handyvideos von seinen sadistischen Taten aufgenommen hatte, sich in der Tatnacht entschloss, das unter Drogen gesetzte Kind zu töten, um den vielfachen Missbrauch zu verschleiern: Verdeckungsmord. Sollte die Beweisaufnahme die Anklage bestätigen, würde das eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen.

K. habe Tim massiv getreten und geschlagen, bis er „kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben hat“ Danach hatte der Angeklagten den leblosen Zweijährigen wieder ins Gitterbett und sich selbst schlafen gelegt.

Für den Prozess sind zur Zeit bis zum 31. Mai vier weitere Verhandlungstage anberaumt worden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Tatsache, dass Teile der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, auch die Plädoyers nichtöffentlich gehalten werden.