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Blitzer-Urteil Raser in Sachsen-Anhalt dürfen hoffen

Messungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 sind nicht verwertbar, urteilten Verfassungsrichter im Saarland. Mit Folgen für Sachsen-Anhalt.

11.07.2019, 13:40

Magdeburg l Raser in Sachsen-Anhalt dürfen sich Hoffnungen auf eine zweite Chance machen. Der Grund: Blitzer des Typs Traffistar 350 der Firma Jenoptik speichern nicht alle Messdaten. Diese können also von Autofahrern im Nachhinein nicht geprüft werden und sind damit nicht verwertbar, hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden. Zuvor hatte ein Autofahrer, der angeblich 27 km/h zu schnell fuhr und 100 Euro Bußgeld zahlen sollte, eine Beschwerde eingereicht. Das Urteil gilt vorerst nur für das Saarland. Sechs Blitzer dieses Typs, vier stationäre und zwei mobile, sind aber auch hierzulande im Einsatz. „Das Prinzip des fairen Verfahrens gilt deutschlandweit. Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalts könnten daher gar nicht anders entscheiden“, sagt Verkehrs-Rechtsanwalt Ronny Krug.

Ein mobiles Gerät wurde von der Polizei betrieben, wird derzeit aber nicht verwendet. Alle anderen Geräte werden von den Kommunen genutzt. Die erhalten nun vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass „ein Risiko bei der weiteren Verwendung des TraffiStar S350 besteht“, wie Lars Fischer, Sprecher des Innenministeriums mitteilte. Unter anderem setzt die Stadt Stendal bereits seit 2017 den mobilen Blitzer ein. Ein vorübergehende Außerbetriebnahme des Geräts als reine Vorsichtsmaßnahme liegt nahe – doch weit gefehlt. „Aktuell ist nicht geplant, das Gerät außer Betrieb zu nehmen“, sagte Stadtsprecher Armin Fischbach. Erst, wenn sich auch die Gerichte in Sachsen-Anhalt der Rechtsauffassung des Saarlands anschließen, werde die Stadt den Fall neu prüfen. Und auch im Zeitzer Ortsteil Theißen wird das stationäre Blitzgerät vorerst nicht aus dem Verkehr gezogen. Der Hersteller Jenoptik hingegen hat bereits reagiert. Das Urteil sei falsch, dennoch werde man noch im Juli der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eine Software-Änderung vorlegen, mit der eine Umrüstung kurzfristig möglich ist.

Blitzer müssen vor dem Einsatz im Straßenverkehr von der PTB zugelassen sein. Durch das Urteil wurde die Zulassung für das Laser-System zwar nicht aufgehoben, die Bundesanstalt kritisiert die Entscheidung aber heftig: „Die messtechnischen Argumente des Gerichts sind nicht überzeugend“, so PTB-Sprecher Robert Wynands. Das Gericht fordere eine bestimmte Nachprüfbarkeit, die so im Mess- und Eichrecht aber nicht vorgesehen sei. Die Regeln zur Nachprüfbarkeit von Messwerten gelten für alle 150 Messgerätearten. „Wenn der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes also die Messwertbildung nicht verwertbar findet, frage ich mich, ob man dann im Saarland auch nicht mehr die Gas- oder Tankrechnung bezahlen muss:“

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