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Brandbrief Richter beklagen Personal-Rotationen

Termine für 50 Verfahren abgesagt: Verwaltungsrichter-Verband kritisiert die Arbeitsabläufe in Verwaltungsgerichten Sachsen-Anhalts.

Von Michael Bock 17.10.2019, 01:01

Magdeburg l Der Verband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter schlägt Alarm. In einem Brandbrief an den Chef der Staatskanzlei, Minister Rainer Robra (CDU), hat sich die Vorsitzende, Julia Zirzlaff, über die Personalpolitik von Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) beschwert. Eine „plötzliche und unangekündigte“ Rotation“ mehrerer Proberichter gehe zu Lasten der Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichte, heißt es. Dies sei „nicht nachvollziehbar“. Proberichter würden kurzfristig „aus dem Gericht gerissen, nur um den politischen Willen des Ministeriums um richterliche Flexibilität zu erfüllen“. Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass „seitens des Justizministeriums keine Gesprächsbereitschaft besteht“.

Die Termine für 50 Verfahren müssten jetzt kurzfristig abgesagt werden, heißt es in dem fünfseitigen Schreiben. „Wir bewegen uns nicht auf dem Gebiet der freien Marktwirtschaft, sondern in einer Gerichtsbarkeit, die ihren verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen hat. Dies kann sie nicht durch personelle Unstetigkeit.“ Jeder personelle Wechsel bedeute eine vollständig Neueinarbeitung in ein fremdes Sachgebiet: „Bisher gewonnenes Wissen kann nicht mehr effekiv genutzt werden, und ein erfolgter Wissens­transfer verpufft.“

Robra antwortete, er habe „großes Verständnis“ für die Forderung nach Beständigkeit und Verlässlichkeit in der Personalpolitik. Das Justizministerium müsse einen „angemessenen Belastungsausgleich“ schaffen, um die Funktionsfähigkeit der Gerichte aufrecht zu erhalten.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt seien aufgrund des starken Anstieges der Asylverfahren seit 2015 mit vielen Richtern auf Probe ausgestattet worden. „Trotz des seit 2018 spürbaren Rückgangs der Asylverfahren blieben die Verwaltungsgerichte personell über ihren Bedarf ausgestattet, um die zwischenzeitlich aufgelaufenen Bestände in der ersten Instanz zu senken“, betonte er. Die „personelle Überausstattung“ habe zu einem „massiven Abbau“ der Verfahren geführt.

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Eva von Angern geht hervor, dass in Hauptverfahren bei den Verwaltungsgerichten (allgemeine Kammern) in Sachsen-Anhalt (Stand: 30. Juni) die durchschnittliche Verfahrensdauer 15 Monate (2018: 14,3 Monate) beträgt. Ende 2018 waren noch 5765 Verfahren im Land nicht erledigt – ein Jahr zuvor waren es 7213.

Bei den Asylkammern liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer momentan bei 15,7 Monaten (2018: 13,1 Monate). In Halle dauern die Verfahren mit 21,6 Monaten deutlich länger als in Magdeburg (11,7 Monate).

Wer bei den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt klagt, muss momentan mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 17,3 Monaten (2018: 20,2 Monate) rechnen. Besonders lange Verfahren gibt es mit durchschnittlich 23,7 Monaten in Magdeburg. Ende vorigen Jahres waren bei den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt noch insgesamt 30 812 Klageverfahren offen – im Jahr zuvor waren es exakt 29 028.

Eva von Angern warf der Landesregierung eine „verfehlte Personalpolitik“ vor. Lange Verfahrensdauern und die hohe Zahl der „Altverfahren“ seien ein Problem. Vertrauen in die Arbeit der Gerichte und damit in den Rechtsstaat werde erschüttert.