1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Chefin der Kunststiftung wehrt sich gegen Kritik des Rechnungshofs

Heute schaltet sich der Landtag ein Chefin der Kunststiftung wehrt sich gegen Kritik des Rechnungshofs

Von Rochus Görgen 14.02.2011, 04:39

Magdeburg (dpa). Die Chefin der Landeskunststiftung wehrt sich gegen Vorwürfe des Rechnungshofes. "Der Text enthält zahlreiche Fehler und diverse Spekulationen", sagte die Direktorin der Stiftung, Manon Bursian, gestern.

Am Freitag war der Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes bekanntgeworden. Darin wird unter anderem die Anlagestrategie der millionenschweren Stiftung und die Qualifikation Bursians in Frage gestellt. Heute will sich der Finanzausschuss des Landtages damit befassen.

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt soll zeitgenössische Kunst im Lande fördern. Dazu hat sie etliche Millionen Euro Stiftungskapital.

Zum Vorwurf unzureichender Fähigkeiten erklärte Bursian: "Obwohl es komplette Einsicht in die Unterlagen gab, werden meine beruflichen Qualifikationen falsch dargestellt. Meine vorherigen Tätigkeiten und internationalen Erfahrungen im Kunst- und Kulturbereich werden zum Beispiel auf ein Drittel des tatsächlichen Umfangs reduziert", schreibt Bursian in einer Mitteilung. "Ob beabsichtigt oder nicht, führen diese Auslassungen dazu, meine fachliche Qualifikation und das Bewerbungs und Einstellungsverfahren in ein schlechtes Licht zu rücken und meinen Ruf im Land zu beschädigen."

Auch den Vorwurf spekulativer Aktiengeschäfte wies sie zurück. "Die Anlagestrategie folgt konsequent der Richtlinie, die das Ministerium der Finanzen im Jahre 2005 ausgearbeitet hat. Diese Richtlinie sieht vor, dass 30 Prozent des Stiftungsvermögens in Aktien angelegt werden, um entsprechende Renditen zu erwirtschaften." Trotzdem habe die Stiftung bereits 2007 – also ein Jahr vor der Finanzkrise – "vorsorglich den Aktien- und Wertpapieranteil von einem Drittel des nach Anlagerichtlinie möglichen Anteils am Stiftungsvermögen auf circa zehn Prozent abgesenkt". Die Kunststiftung sei im März 2006 mit einem Kapitalvermögen von 8,3 Millionen ausgestattet worden. Inzwischen betrage ihr Kapitalvermögen 9,2 Millionen Euro.

Dem Rechnungshof warf Bursian vor, gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen zu haben. "Offensichtlich sieht sich der Landesrechnungshof nicht dazu verpflichtet, Beschuldigten vor seinem öffentlichen Urteil rechtliches Gehör zu gewähren."

Der Rechnungshof hatte in seinem Entwurf unter anderem bemängelt, dass Bursian nach den Bewerbungsunterlagen die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Auch halte die Stiftung nicht börsennotierte Wertpapiere und verstoße damit gegen die Anlagegrundsätze.