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Corona-Krise Sachsen-Anhalt greift durch

Der Einzelhandel schließt bis auf Ausnahmen. Für Veranstaltungen gelten strenge Auflagen.

Von Michael Bock 17.03.2020, 13:17

Magdeburg | Sachsen-Anhalts Landesregierung hat eine Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Diese wurde am Dienstag von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) vorgestellt. Ab dem morgigen Mittwoch tritt sie in Kraft. 

Demnach werden öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen mit mehr als 50 Teilnehmern verboten. Für kleinere Veranstaltungen gelten strenge Auflagen.

Geschlossen werden Clubs und Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken. Ebenso wie Theater, Kinos, Konzerthallen, Museen, Bürgerhäuser, Jugendzentren, Bibliotheken, Zoos, Schwimmbäder, Saunen und Bordelle.

 Kinderspielplätze dürfen nicht weiter genutzt werden. Für Krankenhäuser gelten strenge Besuchsregeln. Die Einschränkungen gelten bis zum 19. April.

Der Einzelhandel schließt bis auf Ausnahmen. „Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist gesichert", sagte Ministerpräsident Haseloff. Die Landesregierung hat zudem für den Transport bestimmter Warensortimente eine befristete Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsverbot beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin Lebensmittel, Hygieneartikel und medizinische Produkte in ausreichender Menge erhältlich sind.