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Corona Sachsen-Anhalt weiter mit Sonderweg

Ministerpräsident Reiner Haseloff: Wir werden nicht komplette Orte, geschweige denn Landkreise vom Netz nehmen.

Von Michael Bock 29.09.2020, 18:47

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat dringend davon abgeraten, ins Ausland zu reisen. „Wir gehen schwierigen Monaten entgegen", sagte er am Dienstag in Magdeburg nach einer Videoschaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel ( CDU) mit den Regierungschefs. Wer jetzt noch mit Schulklassen oder Sportvereinen ins Ausland fahre, der habe „den Schuss nicht gehört", sagte Haseloff.

Er betonte, dass Sachsen-Anhalt für schwierige Monate gewappnet sein müsse und bei steigenden Infektionszahlen auch Eskalationsstufen brauche. Dann aber werde nur „minimalinvasiv" gehandelt. „Wir werden nicht komplette Orte, geschweige denn Landkreise vom Netz nehmen." Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossen am Dienstag: Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das Bundesland Berlin hatte bereits vor wenigen Tagen angekündigt, ein Bußgeld bei falschen Angaben zu erlassen. Dies könne bis zu 500 Euro betragen.

Für Sachsen-Anhalt hat dieser Beschluss kaum Auswirkungen. Denn: Mitte September hatte das Kabinett beschlossen, dass die Kontaktlisten in Restaurants, bei Friseur, Kosmetik und anderen Dienstleistungen entfallen. Die Listen müssen nur bei Veranstaltungen und Feiern mit mehr als 50 Menschen, in Sportstätten und Diskotheken weiter geführt werden, um Kontaktpersonen und mögliche Infektionswege nachvollziehen zu können. In Sachsen-Anhalt sind nach wie vor private Feiern bis 50 Personen erlaubt. Fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 500 Personen stattfinden, ab dem 1. November sogar mit bis zu 1000. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen können die Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Regeln gelten zunächst bis zum 18. November.