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Coronavirus Gericht bestätigt Teil-Lockdown

Oberverwaltungsgericht bestätgt den Teil-Lockdown und lehnt damit die Klage einer Hotelkette ab.

Von Michael Bock 04.11.2020, 15:45

Magdeburg l Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch den Antrag einer großen Hotelkette abgelehnt, mehrere Regelungen der neuen Corona-Bestimmungen außer Vollzug zu setzen.

Konkret geht es dabei um die Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen, das Beherbergungsverbot für Urlauber, die Schließung von Gaststätten sowie die Untersagung des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten  Sportanlagen und Schwimmbädern.

Diese bis Ende November geltenden Maßnahmen seien bei derzeitiger Betrachtung eine „notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes", befindet das OLG. Es sei legitimes Ziel, „den exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens durch Kontaktreduzierung zu stoppen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern".

Der Eingriff in die Berufsausübungfreiheit und das Eigentumsrecht der Betreiber von Beherbergungsbetrieben werde dadurch gemildert, dass für vom „Teil-Lockdown" betroffene Unternehmen neue  Corona-Hilfen geschaffen worden seien, die deutlich über die bisherigen Unterstützungsprogramme hinausgingen.