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Coronavirus Schulen und Kitas länger geschlossen

Schulschließungen werden in Sachsen-Anhalt verlängert. Notbetreuung wird erweitert.

Von Michael Bock 24.03.2020, 12:23

Magdeburg l Bis Sonntag, 19. April, soll das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt weitgehend ruhen, um die Verbreitung des Corona-Virus möglichst zu verlangsamen. Schulen und Kindertagesstätten bleiben damit eine Woche länger als bisher geplant geschlossen. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Die Regelungen zur Notbetreuung werden erweitert. Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

 

Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst. Alle vorübergehenden Kontaktbeschränkungen, die seit Montag in Kraft sind, gelten nach jetzigem Stand bis Sonntag, 5. April. Bis dahin ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Der Weg zur Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere und Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere zwingend notwendige Tätigkeiten sind möglich. Um besonders gefährdete Gruppe noch besser schützen, hat das Land zum Beispiel die Besuchsregelungen in Krankhäusern und Pflegeheimen verschärft. Neu ist auch, dass zwar alle Hotels und Gaststätten schließen, Suppenküchen für Obdachlose aber unter Berücksichtigung besonderer Vorgaben öffnen dürfen. „Wo alle aufgefordert sind, den Tag in ihren vier Wänden zu verbringen, brauchen wir diese Sonderregelung für die Menschen, die eben keine eigene Wohnung haben und in diesen Tagen ganz besonders betroffen sind", betonte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD).

 

Öffentliche Veranstaltungen sind bis zum 19. April verboten, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen notwendig sind; Hochzeiten und Trauerfeiern dürfen nur im kleinen Kreis stattfinden; Anwesende werden mit Namen und Anschrift auf einer Liste erfasst. Es bleibt bei der Schließung von Bildungs-, Kultur-, Freizeit-, Spiel-, Vergnügungs- und Prostitutionseinrichtungen. Der Sportbetrieb auf Sportanlagen und in Schwimmbädern ruht. Gaststätten und Restaurants ebenso; Belieferung, Mitnahme und Außer-Haus-Verkauf sind erlaubt. Hotels sind für Touristen geschlossen. Friseure und Barbiere, nichtmedizinische Massagepraxen, Nagel-, Kosmetik-, Piercing- und Tattoostudios sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben dabei möglich. Bei großen Supermärkten, Bau- und Gartenmärkten werden die Zugangsregelungen verschärft, Warteschlangen von mehr als fünf Personen an den Kassen sollen möglichst vermieden werden. In Krankenhäusern gilt jetzt – von Ausnahmen abgesehen – Besuchsverbot.