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Dehoga: Verbot ungerecht und wettbewerbsverzerrend

09.10.2020, 11:40

Magdeburg (dpa/sa) - Die in Sachsen-Anhalt geltenden Beherbergungsverbote für Menschen aus Corona-Hotspots sind aus Sicht der Hotelbranche ungerecht. So dürften Menschen aus Risikogebieten zwar einreisen und privat bei Freunden und Familie übernachten, nicht jedoch in gewerblichen Herbergen, kritisierte der sachsen-anhaltische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Freitag. "Das ist eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung für unsere Branche." Es sei bisher nicht belegt, dass das Geschehen in Beherbergungsbetrieben zu einem Anstieg der Corona-Ansteckungen geführt habe, hieß es weiter.

Zudem beklagte der Verband, dass die politischen Entscheider die Verantwortung auf die Hotel- und Herbergs-Betreiber abwälzen. Das bürde den Unternehmen unnötige Bürokratie auf und sorge für große Unsicherheit bei Gästen und Gastgebern.

So sei nicht geklärt, was passiere, wenn eine Region während des Aufenthalts eines von dort stammenden Gastes zum Hotspot erklärt werde. Viele Gäste stornierten aus Unsicherheit ihre Buchungen. Hoteliers gingen Einnahmen verloren und hätten keine klare rechtliche Handhabe.

In Sachsen-Anhalt dürfen Hoteliers seit Ende Juni niemanden beherbergen, der aus einem Corona-Hotspot kommt und keinen aktuellen negativen Test vorweisen kann. Als innerdeutsche Risikogebiete gelten Städte und Kreise, in denen es mehr als 50 nachgewiesene Infektionen je 100 000 Einwohner und Woche gibt. Wegen der wieder deutlich steigenden Zahl der Corona-Fälle in Deutschland haben in anderen Bundesländern bereits mehrere Kommunen diese Grenze überschritten.