Der Zensus 2011 in Daten
Die sogenannte Volkszählung beruht auf einer EU-Verordnung von 2008, die vorschreibt, dass alle Mitgliedsstaaten in einem Turnus von zehn Jahren bestimmte Daten über die Bevölkerung erheben müssen.
In Sachsen-Anhalt haben 37 kommunale Erhebungsstellen ihre Arbeit aufgenommen, 2400 Interviewer werden ab Mai im Einsatz sein.
Die Befragung von etwa 240000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt erfolgt von Mai bis Juli, der Zensus greift auch auf Daten zurück, die in Verwaltungen bereits vorliegen.
In der Haushaltebefragung werden 46 Fragen gestellt, bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden landesweit 700000 Fragebögen verschickt.
Wer in der Haushaltebefragung aufgefordert wird, muss sich beteiligen, es besteht eine Auskunftspflicht.