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Facebook-Party Verursacherin soll 2500 Euro zahlen

Die Klage einer Facebook-Nutzerin gegen die Folgekosten einer missglückten Facebook-Party wies das Verwaltungsgericht Magdeburg ab.

Von Andreas Satzke 28.03.2017, 14:58

Magdeburg l Weil sie im Oktober 2012 zu einer Party über Facebook eingeladen hatte soll eine junge Magdeburgerin jetzt 2500 Euro für die Gefahrenabwehr an die Stadt zahlen. Eine Klage gegen die Zahlungsaufforderung wies das Verwaltungsgericht in Magdeburg am Dienstag ab.

Sandra K. hatte im September 2012 bei Facebook im Internet zu einer Party eingeladen. Dabei war die Einladung auf den Status „öffentlich“ gestellt, sodass jeder Facebook-Nutzer zusagen konnte. Diese Status-Einstellung sei ihr auf ihrem Mobiltelefon damals nicht aufgefallen, teilte der Anwalt von Sandra K. mit. Sie selbst war am Dienstag nicht im Gerichtssaal anwesend.

Auf den Aufruf hin hatten sich innerhalb kürzester Zeit 40 000 Interessenten gefunden, 4000 davon sagten zu. Als sie dies bemerkte habe sich Sandra K. an die Polizei gewandt und die Party auf Facebook gelöscht. Im Zuge der nötigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr schickte das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg ihr einen Kostenbescheid in Höhe von 2500 Euro.

Diesen Betrag soll die Klägerin laut Urteil des Verwaltungsgerichts auch weiterhin bezahlen müssen. Von Seiten des Ordnungsamtes hieß es, dass vermutlich eine Stundung der Zahlung möglich sei. Dies müsse allerdings nach einem gesonderten Antrag entschieden werden.

Der Anwalt von Sandra K. hatte die Unverhältnismäßigkeit des Betrages angemahnt, da der Aufwand für das Ordnungsamt jedoch enorm hoch gewesen sei, hielt das Gericht diesen Betrag für gerechtfertigt.

Bereits zuvor hatte Sandra K. ein Widerspruchsverfahren angestrebt, das abgewiesen wurde. Gegen die Kosten in Höhe von 194 Euro hatte sie ebenfalls geklagt. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Ein weiterer Facebook-Nutzer, der die Party später verbreitete, wurde ebenfalls vom Ordnungsamt zur Zahlung von 2500 Euro aufgefordert. Dieser hatte seine Klage bereits im Vorfeld zurückgezogen, hieß es am Dienstag bei der Verhandlung.