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Fahranfänger Mit der Simson zum Führerschein

Fahrschulen in Sachsen-Anhalt sind noch immer mit DDR-Mopeds unterwegs, weil nur die bis zu 60 km/h schnell sein dürfen.

15.08.2018, 22:47

Halle (dpa) l Mit glänzenden Augen sitzt Toni Kuhnert auf der grünen Simson S 51. Sein Fahrlehrer Marco Rauchhaupt erläutert ihm, wie er das Moped anzutreten hat, wie gekuppelt und geschaltet wird. Der 15-Jährige will bald den Führerschein AM machen – und dann S 51 fahren. „Es macht einfach mehr Spaß. Dazu sieht das Teil noch besser aus als ein Roller“, schwärmt Kuhnert. Und nicht zuletzt darf er mit der „Simme“ etwas, was er mit einem modernen Kleinkraftrad nicht dürfte: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern je Stunde durch Halle fahren.

Rauchhaupt hat erkannt, dass vor allem Jungs auf das Kultmoped aus DDR-Zeiten abfahren. „Die Mädchen tun sich schwer damit, die Kupplung der Maschine zu ziehen“, hat er beobachtet. Sie nehmen lieber auf einem der modernen Roller Platz, die ein Automatikgetriebe haben – und bei 45 Kilometern in der Stunde das gesetzlich festgelegte Limit erreichen.

Dass der 15-Jährige andere Führerscheinneulinge überholen und abhängen wird, liegt an einer Regelung im Einigungsvertrag von 1990: Damals wurde vereinbart, dass Kleinkrafträder aus der DDR, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 60 fahren können, den bundesdeutschen Kleinkrafträdern gleichgestellt werden, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Einzige Einschränkung ist, dass sie erstmals vor dem 28. Februar 1992 in den Verkehr gekommen sind.

Auch andere Fahrschulen haben das Potenzial der S 51 und ihrer Schwestern erkannt. Etwa in Quirla in Thüringen oder auch im brandenburgischen Perleberg werden Simson eingesetzt, wie eine Umfrage der Deutschen Pressagentur ergeben hat. Momentan läuft in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern noch ein Modellversuch, bei dem das Mindestalter für die Klasse AM von 16 auf 15 Jahre abgesenkt wurde. Vor allem Jugendliche in ländlichen Gegenden sollen damit mobiler werden. So dürfen die 15-Jährigen Inhaber der Fahrerlaubnis AM in diesen Bundesländern Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtfahrzeuge fahren – und damit auch die „Simme“.