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Fall Hannes S. Sturz kopfüber lasse sich nicht beweisen

Linken-Abgeordnete von Angern stellt viele Fragen zum Verfahren um den Tod von FCM-Fan Hannes S. Jetzt antwortet die Landesregierung.

17.04.2020, 14:44

Magdeburg l Die Landtagsabgeordnete Eva von Angern (Linke) hat der Landesregierung viele Fragen zum Tod von Hannes S. gestellt. Der 25-jährige FCM-Fan Hannes S. stürzte im Oktober 2016 nach einer  Auseinandersetzung mit Anhängern des Halleschen FC aus einem Zug und verletzte sich dabei tödlich. Was damals tatsächlich passiert ist, konnte nicht geklärt werden. Von Angern fragte deshalb bei der Landesregierung nach – mit Erfolg. „Die im Einzelnen erfragten Daten wurden von der Generalstaatsanwaltschaft auf der Grundlage des von ihr angeforderten Berichts des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Magdeburg zusammengetragen", so das Justizministerium.

Und diese Daten sind spannend. Laut Bericht der Landesregierung war eine möglicherweise wichtige Zeugin im Ermittlungsverfahren nicht vernommen worden, weil die von ihr in Aussicht gestellten Angaben für die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Todesursache gar nicht von Bedeutung seien. Die Zeugin habe Terminvorschläge der Polizei zur Zeugenvernehmung auch in Wohnortnähe abgelehnt und zudem nicht mehr auf weitere Kontaktaufnahmeversuche reagiert. Eine Vorladung zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sei 2016 auf Grundlage eines polizeilichen Vermerks über die telefonischen Angaben der Zeugin nicht veranlasst worden.

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Magdeburg sind die Ermittlungen förmlich nicht wieder aufgenommen  worden – trotz mehrerer Medienberichte, die sich mit dem Fall Hannes S. beschäftigt hatten und in denen weitere ungeklärte Fragen aufgeworfen wurden. Ein vom Rechtsanwalt der Eltern des verstorbenen Hannes S. bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg gestellter Antrag mit dem Ziel der „Absetzung und Entfernung" der zuständigen Staatsanwältin „von dem Ermittlungsverfahren" sei mit Bescheid des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Magdeburg vom 12. März  abgelehnt worden. Dagegen habe der Rechtsanwalt Beschwerde eingelegt.

Die Ergebnisse eines rechtsmedizinischen Gutachtens seien laut Landesregierung bei der abschließenden Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf sämtliche denkbaren Geschehensabläufe berücksichtigt worden. Dass Hannes S. „kopfüber" aus dem Zug gestürzt ist, lasse sich demnach derzeit weder belegen noch ausschließen.

Linken-Angeordnete von Angern hatte die Landesregierung unter anderem auch gefragt, aus welchem Grund sich fremde DNA-Spuren am Körper von Hannes S. nicht untersuchen ließen. Bei Hannes S. sei die Kleidung sichergestellt und untersucht worden, teilte die Landesregierung mit. An der Kleidung sei DNA festgestellt worden, die von ihm stammen könnte. Eine weitere Misch-DNA weise darüber hinaus vermutlich Anteile einer Frau auf. Diese sogenannte Misch-DNA sei zur Feststellung eines DNA-Profils ungeeignet. Am Körper des Toten selbst seien keine DNA-Spuren genommen worden, weil eine Sicherung von DNA-Spuren angesichts des Vorrangs dringend notwendiger medizinischer Maßnahmen nicht habe erfolgen können.

Im Zug waren am Todestag von Hannes S. 82 mitreisende HFC-Anhänger gezählt worden, von denen nur 34 identifiziert werden konnten, so die Landesregierung weiter. Eine genaue zahlenmäßige Zuordnung zu den einzelnen Fangruppen sei nicht möglich gewesen.