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Ausweisung Flüchtling drohte mit Anschlag

Ein Albaner muss nach zwei Straftaten das Land verlassen.

Von Dennis Lotzmann 22.01.2016, 19:59

Halberstadt l Böses Erwachen für einen 37 Jahre alten Asylsuchenden: Der Albaner ist nach zwei Straftaten im beschleunigten Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus muss der Mann, der das Urteil des Amtsgerichtes Halberstadt laut Staatsanwaltschaft akzeptiert hat, bis Ende Februar Deutschland verlassen. Damit ahndet die Justiz den mehrfachen Notruf-Missbrauch und eine angedrohte schwere Straftat.

Wie Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt auf Anfrage erklärte, habe der in der Zentralen Anlaufstelle (Zast) in Halberstadt untergebrachte Mann in der Nacht zum Mittwoch gegen 4 Uhr mehrfach den polizeilichen Notruf gewählt. „Er sprach davon, Terrorist zu sein und bei Anwesenheit von Schülern einen Brandanschlag auf eine Schule verüben zu wollen“, so der Oberstaatsanwalt.

Die Polizei habe sofort reagiert, den Anrufer in der Zast ausfindig gemacht und ihn vorläufig festgenommen. Die Vorwürfe habe er wenig später in einer Vernehmung eingeräumt, zudem sei das Mobiltelefon als Beweis für die mehrfach gewählte Notrufnummer sichergestellt worden.

Da die Fakten klar und die Beweislage eindeutig gewesen seien, sei der Mann nach einem Tag in Polizeigewahrsam am Donnerstag im beschleunigten Verfahren verurteilt worden. Neben sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, sei er zum Verlassen des Landes verurteilt und an die Ausländerbehörde übergeben worden. Dort hieß es am Freitag, dass der Mann signalisiert habe, in der kommenden Woche freiwillig auszureisen. „Sollte er dies nicht tun, würden wir die Ausweisung verfügen, die dann mit einer Einreisesperre über ein bis zwei Jahre verbunden wäre“, so ein Sprecher der Kreisverwaltung.

Ob der Mann die angedrohte Tat wirklich verüben wollte, ist laut Staatsanwaltschaft unklar. „Einen Benzinkanister haben wir nicht gefunden. Gleichwohl ist allein die Androhung einer solchen Tat strafbar. Wir verfolgen solche Taten stets konsequent und mit allem Nachdruck“, betonte der Oberstaatsanwalt. Die Beweggründe des Mannes bleiben diffus: Er vermutete wohl seine geschiedene Frau und seine Kinder in Deutschland und war darüber erbost, dass er keinen Kontakt zu ihnen herstellen konnte, hieß es.