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Foodsharing „Kühlschrank für alle“ wird reguliert

Für öffentlich zugängliche Kühlschränke in Magdeburg gelten demnächst Hygieneauflagen der Stadt.

Von Elisa Sowieja 30.07.2016, 01:01

Magdeburg l Vor gut zwei Jahren haben Freiwillige in Magdeburg begonnen, genießbare Lebensmittel vor der Mülltonne zu bewahren. Sie stellten in der Stadt Kühlschränke auf, aus denen sich jeder bedienen kann. Gefüllt werden diese mit unverkauftem Essen, das die Freiwilligen aus Supermärkten und Bäckereien abholen, und mit Übriggebliebenem von Privatpersonen. Demnächst wird dieses Essenteilen – auch Foodsharing genannt – von der Stadt reguliert. Das hat das Gesundheitsamt auf Anfrage der Volksstimme mitgeteilt.

Lebensmittel dürfen dann nur noch von demjenigen angenommen werden, der bei der Behörde für einen Kühlschrank als Verantwortlicher gemeldet ist – oder von seinem Vertreter. Diese Person muss das Essen prüfen und dafür sorgen, dass sich jeder, der etwas abgibt, in ein Buch einträgt, damit rückverfolgbar ist, was von wem stammt.

Zur Prüfung gehört es nicht nur, zu schauen, ob das Essen leicht verderblich ist – so wie Mett – oder selbst gemacht – wie etwa Nudelsalat. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum darf nach den Regeln der Stadt nicht abgelaufen sein. Bisher hatte der Betreiber der Kühlschränke und Koordinator der Freiwilligen, der Verein Spielwagen, in seinen ausgehängten Regeln erlaubt, auch Essen mit überschrittenem Datum abzugeben. Wichtig war nur, dass das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) in der Zukunft lag und das Essen „noch gut“ war.

Hintergrund der Auflagen ist eine EU-Verordnung, laut der jeder Lebensmittelhändler Mindeststandards einhalten muss. Ob Essensretter dazu zählen, ist auf Bundesebene nicht geklärt. Berlin hat sie als solche eingestuft und bereits Auflagen erteilt, in Duisburg gilt Foodsharing als Weitergabe unter Privatleuten.

Der Magdeburger Gesundheitsamtsleiter Eike Hennig ist nach einer Prüfung überzeugt: „Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt nicht von Privatperson zu Privatperson. Die Kühlschränke können durch jedermann gefüllt werden und es ist ein freier Zugang vorhanden.“ Dass sie auf privatem Grund stehen, ändere daran nichts. Auch unabhängig von der EU-Vorgabe hält er die Regeln für wichtig: „Nur so schließen wir, soweit es möglich ist, Gefährdungen für Mitmenschen aus.“

In Essen hat kürzlich ein Kühlschrank aus Sorge vor Auflagen geschlossen. Hennig sagt, er würde gern sehen, dass das Magdeburger Projekt „Lebensmittel retten“ erhalten bleibt: „Die Idee des Foodsharings ist richtig und wichtig.“ Daher suche man den Dialog mit dem Verein. Die Regeln hat Spielwagen erst einmal als informatives Schreiben erhalten. Sobald die Details der Umsetzung geklärt seien, sagt Hennig, folge eine rechtswirksame Mitteilung. Das werde in den nächsten Wochen passieren.

Spielwagen wollte sich auf Anfragen der Volksstimme bisher nicht zu den Regeln und ihren Folgen für die inzwischen sechs Magdeburger Kühlschränke äußern. Vereins-chefin Liane Kanter teilte lediglich mit, man habe mit dem Gesundheitsamt „noch keine abschließende Umgangsweise vereinbaren können“. Doch Hennig zufolge gibt es bei den Regeln nicht viel Spielraum: „Verhandelbar sind nur Nuancen, wie die Frage, welche Daten zu einer Person, die Lebensmittel abgibt, dokumentiert werden müssen.“

Kontrolliert werden die Vorgaben im Rahmen der Routine-Stichproben des Amts. Hennig zufolge werde das voraussichtlich alle paar Monate passieren. Im Fall einer Beanstandung würden in der Regel zunächst Auflagen erteilt; der nächste Schritt wäre die Ahndung als Ordnungswidrigkeit.