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Foto-Prozess Akt-Modell klagt auf Schadenersatz

Weil ihr Rechtsanwalt zu übereifrig war, klagt ein Akt-Modell aus dem Jerichower Land nun in Magdeburg gegen ihren Vertreter.

Von Bernd Kaufholz 29.11.2017, 00:01

Magdeburg l Eine 35-jährige aus dem Jerichower Land hat ihren Ex-Anwalt verklagt. Das Akt-Modell fordert von dem Juristen in einem Zivilprozess vor dem Magdeburger Landgericht knapp 6000 Euro Schadenersatz sowie Zahlung der Gerichtskosten. Ausgangspunkt für das Verfahren ist, dass eine Münchener Online-Zeitung das Foto der in einem gelben T-Shirt posierenden Frau mit der speziellen Oberweite veröffentlicht hatte. Ohne Genehmigung, wie Klägerin Nadine K. am Dienstag noch einmal der Volksstimme bestätigte.

Das Modell schaltete wegen der Urheberrechtsverletzung einen Magdeburger Rechtsanwalt ein. Doch anstatt der Entscheidung zu ihren Gunsten, verlor sie den Prozess. Der Anwalt hatte aus ihrer Sicht und aus Sicht ihres neuen Rechtsbeistands Tim Hoesmann nicht gründlich recherchiert, wer Betreiber und wer Inhaber der Internetseite ist. Rechtsanwalt Hoesmann: „Mein Magdeburger Kollege verklagte den falschen.“ Und obwohl das Landgericht dem Anwalt mitgeteilt habe, dass er den Verkehrten im Visier gehabt habe, zog der Rechtsanwalt ohne seine Mandantin zu informieren vors Oberlandesgericht nach Naumburg – und fiel auch dort auf die Nase. Die Klägerin: „Wir konnten weder in seine Akten einsehen, noch informierte er uns über wichtige Prozesschritte und Entscheidungen.“

Auch der Ehemann des Modells hat so seine Erfahrungen mit dem Anwalt. Er hatte für einen Berliner Dessous-Shop, der besonders von Damen mit weiblichen Figuren bevorzugt wird, einen Internet-Auftritt ins Netz gestellt. Allerdings ohne die Zustimmung des Inhabers. „Ich sollte 1000 Euro zahlen“, so der 49-jährige. „Ich nahm die Seite sofort aus dem Netz. Unser damalige Anwalt riet mir jedoch, nichts zu unterschreiben und nichts zu zahlen. Daran habe ich mich gehalten.“ Der Anwalt klagte gegen den Shop-Betreiber und verlor vorm Landgericht Stendal. Auch in diesem Fall habe er ohne Rücksprache die zweite Instanz in Naumburg angerufen und verlor auch diesen Fall.

Im aktuellen Prozess verlangt der Ehemann nun rund 7800 Euro Schadenersatz vom „klagewütigen Anwalt“.

Hatte sich der Beklagte schon vor dem Prozess vor der 11. Zivilkammer nicht zu den Vorwürfen geäußert, setzte er dem Ganzen gestern die Krone auf. Obwohl er am 23. Oktober von Richter Ingo Engelhart fristgerecht geladen worden war, zog er es vor, unentschuldigt zu fehlen.

Das heißt, dass ihm nun das Protokoll der gestrigen Verhandlung zugesandt wird. Er kann darauf reagieren. Sollte er es nicht tun, beraubt er sich selbst der Möglichkeit, dem Gericht seine Sicht auf die Klagen zu erklären. Bei der Rechtsanwaltskammer liegt eine Beschwerde des Ehepaars gegen den Anwalt vor. Über mögliche berufsrrechtliche Schritte werde man erst nach einem Urteil entscheiden.