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Freispruch für OB von Halle rechtskräftig: keine Revision

10.01.2018, 15:33

Magdeburg (dpa/sa) - Der Freispruch für Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) vom Vorwurf der Untreue ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Halle hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Oktober 2017 zurückgenommen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte Wiegand vorgeworfen, seine Büroleiterin und zwei Referenten kurz nach seinem Amtseintritt ohne Ausschreibung und in zu hohen Tarifgruppen eingestellt zu haben. Dadurch drohte der Stadt Halle rund 270 000 Euro Schaden. Die Vorwürfe sahen die Richter nicht als erwiesen an. Wiegand war auch vom Landgericht Halle freigesprochen worden.