1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Arbeit statt Haft in Sachsen-Anhalt?

Gefängnis Arbeit statt Haft in Sachsen-Anhalt?

Das Prinzip ist: wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und nicht zahlt, kann sie abarbeiten oder geht in den Knast.

15.04.2018, 08:12

Naumburg (dpa) l Immer weniger Verurteilte nutzen in Sachsen-Anhalt die Chance, anstelle einer kurzen Haftstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten. 751 Verurteilte und damit 17,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor arbeiteten ihre Strafe ab, wie die die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg mitteilte. 2016 seien es noch 912 Frauen und Männer gewesen. Im Zehn-Jahres-Vergleich habe sich die Zahl sogar mehr als halbiert. 2007 seien es noch 1831 Frauen und Männer gewesen, die beispielsweise Garten- oder Reinigungsarbeiten verrichteten.

Wenn der Verurteilte Arbeitsstunden leistet, hat sich seine Ersatzfreiheitsstrafe erledigt. Die Arbeit muss aber unentgeltlich sein und dem öffentlichen Wohl dienen. Die Vollstreckung eines Tages kann den Angaben zufolge in der Regel durch sechs Stunden freie Arbeit abgewendet werden.

Zum Rückgang der freien Arbeit sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes: "Der Hauptgrund ist die Unwilligkeit der Leute, zu arbeiten." Als Beispiel nannte Tewes einen Strafbefehl von 15 Tagessätzen á 15 Euro, wie er etwa für Hartz-IV-Empfänger bei einem Diebstahl möglich wäre. Betroffene rechneten sich den Stundenlohn aus, der deutlich unter dem Mindestlohn liege, und seien nicht bereit, zur Arbeit anzutreten. Bei 15 Tagen mit je sechs Stunden Arbeit würden bei 90 Arbeitsstunden 225 Euro abgearbeitet, also 2,50 Euro pro Stunde. Deshalb wählten viele lieber den Aufenthalt im Gefängnis. Das seien Erfahrungen der Rechtspfleger, die direkt mit den Verurteilten zu tun hätten, sagte Tewes.

Dass es etwa weniger Geldstrafen gebe, und deshalb weniger Arbeit statt Haft gewählt werde, sei auszuschließen, sagte Tewes. 2007 habe es noch rund 23.500 Geldstrafen gegeben, 2017 schon mehr als 29.600. Das Angebot Arbeit statt Haft werde heute wie vor zehn Jahren jedem unterbreitet, betonte Tewes. Er sagte, es gebe aber auch weniger Einsatzstellen für die Verurteilten, die arbeiten wollten. Das Vermitteln sei schwieriger geworden.

Alles in allem seien im vergangenen Jahr 30 212 Hafttage eingespart worden oder zusammen knapp 83 Jahre. 2016 seien es noch 38 360 Hafttage gewesen. Durchschnittlich habe jeder Arbeitsleistende etwa 40 Hafttage gespart nach 42 Tagen im Jahr 2016.